Brexit und der deutsche Online-Handel

Erstellt am: 01.02.2020
zuletzt geändert am: 01.02.2020

 

Lange und zäh wurde verhandelt, nun ist es vollbracht. Am 22. Januar 2020 hat das britische Parlament den Ausstieg aus der EU endgültig festgemacht. Für den Online-Handel hat dieser Schritt Konsequenzen – allerdings noch nicht sofort. Denn bis zum 31. Dezember 2020 gilt noch eine Übergangsfrist, innerhalb derer Großbritannien wie ein EU-Mitgliedsstaat behandelt wird, das Land bleibt Teil des Binnenmarkts und der Zollunion.

Die künftigen Beziehungen sind unklar

Der Umgang mit Großbritannien ist zwar in der Übergangsfrist geregelt, wie es aber danach aussieht, ist unklar. Dazu soll in den nächsten Monaten, bzw. nach endgültigem Inkrafttreten des Brexit gesondert verhandelt werden. Das potentielle Risiko liegt vor allem darin, dass es eventuell keine klaren Abkommen gibt. Ist dies der Fall kommt es zu negativen Folgen, die den gesamten europäischen Online-Handel betreffen werden. Die Wiedereinführung von Zöllen und Einfuhrsteuern würden grenzüberschreitende Einkäufe für britische Kunden deutlich teurer machen und umgekehrt. Zusätzlich würden sich bürokratischer Aufwand und zusätzliche Kosten erheben, die dazu führen können, dass der Handel zwischen EU-Online-Händlern und Kunden aus UK zum Erliegen kommt. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen kann ein ungeregelter Ausstieg Vertriebskooperationen und Partnerschaften erschweren.

Problemfall Datenschutz

In Sachen Datenschutz zählt Großbritannien nach dem Ausstieg als Drittstaat, wodurch sich rechtliche Risiken bei der Datenübermittlung ergeben. Voraussichtlich wird es hierzu jedoch auf jeden Fall einen sogenannten Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission geben, um diese Stolperfalle zu eliminieren.

Der Brexit und Limited-Gesellschaften

Online-Händler, die sich wegen des vereinfachten Gründungsablaufs für eine Limited als Gesellschaftsform entschieden haben, verlieren mit dem Brexit alle Vorteile, die dies mit sich bringt. Ebenso ist es nicht mehr möglich, sich als britische Limited in das deutsche Handelsregister eintragen zu lassen. Deshalb sollten betroffene Unternehmen schon jetzt über eine Umwandlung in eine deutsche GmbH nachdenken.

Und nun?

Aktuell sollten Online-Händler aufgrund der Unklarheiten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen. Insbesondere Shop-Betreiber mit intensiven Handelsbeziehungen mit dem UK-Markt sollten eine gründliche Analyse vornehmen und prüfen, ob sich dieser Markt in Hinblick auf die möglichen Veränderungen und den zusätzlichen Aufwand überhaupt noch lohnt.Der Händlerbund sieht den Ausstieg Großbritanniens aus der EU als Rückschritt für den europäischen E-Commerce und prognostiziert vor allem für kleine und mittelständische Online-Händler eine deutliche Erschwernis beim Handel mit dem Ausstiegsland.

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