Cookies im Online-Shop

Erstellt am: 22.06.2018
zuletzt geändert am: 22.06.2018

 

Das Thema Cookies ist für jede Webseite und insbesondere im Online-Shop von großer Bedeutung. Vor allem auch durch die neue Datenschutzgrundverordnung sind die kleinen Textdateien wieder im Gespräch.

Cookies – Was ist das eigentlich?

Rein technisch gesehen handelt es sich bei Cookies um kleine Textdateien, die in den Browserverzeichnissen des Rechners abgelegt werden. Sie enthalten Informationen, die das Surfen komfortabler machen wie auch Daten, die das Surfverhalten des Nutzers aufzeichnen. Folgende Daten können gespeichert sein:
  • Zugangs- und Passwortdaten für automatisches Einloggen
  • Persönliche Nutzerdaten für die persönliche Ansprache bei wiederholten Seitenbesuchen
  • Persönliche und nutzungsbasierte Daten für die Einblendung anwenderbezogener Werbung (Tracking-Cookies)
  • Individuelle Nutzeranpassungen wie Hintergrund oder Schriftgrößen
  • Laufende Navigation zur Nutzung spezieller Funktionen
Häufig besitzen Cookies ein Ablaufdatum und werden danach automatisch gelöscht. Dies gilt nicht für Tracking-Cookies, diese müssen per Hand gelöscht werden.

Cookies im Online-Shop

Session-Cookies sind für Online-Shops speichern das Navigationsverhalten von Usern innerhalb einer Sitzung und speichern Warenkorbinformationen. Wird der Beuch auf der Seite beendet, wird auch das Cookie gelöscht. Bei einigen Shopsystemen werden die Aktivitätsdaten der Seitenbesucher gespeichert und erkennen so den Nutzer bei einem weiteren Besuch wieder. Dadurch können speziell auf den Kunden zugeschnittene Angebote wie zum Beispiel individuelle Rabattaktionen offeriert werden – zum Beispiel, wenn ein Kunde ein bestimmtes Produkt mehrfach angeklickt hat, ohne es zu kaufen. Als Tracking-Cookies kommen in vielen Fällen http-Cookies zum Einsatz. Sie dienen dazu die Besucher auf den Shopseiten zu analysieren. In der Regel werden diese Aufzeichnungen durch Tracking-Tools wie zum Beispiel Google Analytics vorgenommen.

Cookies und die Datenschutzgrundverordnung

Nicht erst seit Inkrafttreten der EU-DSGVO müssen Seitenbesucher darüber informiert werden, dass eine Webseite Cookies verwendet. Neu ist, dass Nutzer jetzt in die Verwendung einwilligen müssen und zwar nachdem sie sich informieren konnten, welche Daten zu welchem Zweck gespeichert werden. Werden Analyse-Tools oder Werbetracker eingesetzt, muss der User zustimmen. In Ihrem Onlineshop soll Sie Cookie Hinweis hinzufügen.Keine Zustimmung benötigen Cookies, die keine privaten Daten sammeln wie zum Beispiel dann, wenn lediglich Webseiten Besucherzahlen erfassen.

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