Grenzüberschreitender Verbraucherschutz – Verbraucherzentralen mit neuen Rechten

Erstellt am: 09.02.2020
zuletzt geändert am: 09.02.2020

 

Im Rahmen der europäischen CPC-Verordnung, die am 17. Januar 2020 in Kraft trat und neue Regeln zum grenzüberschreitenden Verbraucherschutz festlegt, erhalten Verbraucherschutzbehörden EU-weit neue Rechte. Sie dürfen im Extremfall sogar Online-Shops schließen.

Anpassung des grenzüberschreitenden Verbraucherschutzes

Mit der „Consumer Protection Coooperation” wird ein Netzwerk von Verbraucherschutzbehörden bezeichnet, das den Europäischen Wirtschaftsraum umspannt. Die neue Verordnung löst die alte Fassung ab, die noch aus dem Jahr 2006 stammt. Ein wichtiger Punkt ist die Anpassung an die zunehmende Digitalisierung

Die Aufgaben des CPC

Das EU-weite Netzwerk wird dann aktiv, wenn es zu grenzüberschreitenden Verletzungen der Verbraucherrechte kommt. Weiterhin besteht eine Zusammenarbeit und ein Austausch unter den Behörden, mit dem Ziel die Verbraucherschutzrechte innerhalb der Mitgliedsstaaten des EWR wirkungsvoll umzusetzen. Eine weitere Aufgabe des CPC ist eine Harmonisierung der länderspezifischen Regelungen zum Verbraucherschutz. Das Bundesamt für Justiz ist dafür in Deutschland verantwortlich.

Neue Rechte für Verbraucherschutzbehörden

Mit der neuen EU-Verordnung erhalten die Verbraucherschützer erweiterte Rechte, um den Schutz durchzusetzen. Dazu gehört der Zugang zu Daten und Dokumenten, das Recht zu Vorortprüfungen und Testkäufen und vorläufige Maßnahmen, um Verstöße zu unterbinden. Sogar die Verhängung von Bußgeldern ist möglich. Als letztes Mittel dürfen die Behörden sogar Online-Shops schließen, indem Inhalte blockiert, der Shop komplett abgeschaltet oder sogar die ganze Domain gelöscht wird. Und das ohne richterliche Erlaubnis.

Online-Shops schließen – Ob das funktioniert?

Ob sich die komplette Schließung von Shops technisch überhaupt umsetzen lässt, wird von der Bundesregierung gerade noch geprüft. Eine der Schwierigkeiten dabei wird die erforderliche Kooperation der Provider sein – und die ist nicht nur rechtlich kompliziert. Betont wird in diesem Zusammenhang, dass es sich dabei ohnehin nur um ein letztes drastisches Mittel handelt.Die CPC-Verordnung gilt ausschließlich für den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU. Der innerdeutsche Handel ist davon nicht berührt.

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