Datenschutzprobleme mit Google Analytics: Rechtssicher im Onlineshop einsetzen

Erstellt am: 03.02.2017
zuletzt geändert am: 03.02.2017

 

Für jeden Betreiber eines Onlineshops ist es wichtig, möglichst exakte Daten bezüglich der Nutzung zu erhalten. Dazu eignet sich Google Analytics. Aus rechtlicher Sicht sind zur problemlosen Nutzung dieses Dienstes einige Vorgaben einzuhalten.

Rechtssicherer Umgang mit Google Analytics

Sie müssen einige Schritte befolgen, damit Sie Google Analytics rechtssicher für Ihren Onlineshop nutzen können. Diese sind:
  • mit Google einen schriftlichen Vertrag schließen
  • Anonymisierung der IP-Adressen der Besucher
  • Besuchern ein Widerrufsrecht einräumen
  • Datenschutzerklärung entsprechend anpassen
  • eventuell vorhandene Daten löschen
Vorgefertigte Vertragsentwürfe stehen im Internet zum kostenlosen Download bereit. Diesen müssen sie unterschreiben und an Google schicken. Nach einer gewissen Zeit erhalten Sie den gegengezeichneten Vertrag zurück.

Den Google Analytics-Code anpassen

Im nächsten Schritt müssen Sie den Analytics-Code mit anonymizeIp erweitern. Dadurch werden die letzten acht Bit der IP-Adresse Ihrer Besucher gelöscht. Dadurch ist nur noch die grobe geografische Herkunft ermittelbar. Aus welcher Stadt Ihre Besucher kommen, lässt sich dann nicht mehr feststellen.Sie müssen Ihren Besuchern gegen die Datenerfassung ein Widerspruchsrecht einräumen. Dafür sollten Sie zwei unterschiedliche Möglichkeiten bereitstellen:
  • einen Link zum Deaktivierungs-Add-on setzen
  • ein Opt-Out-Cookie setzen
Für beide Varianten stellt Google entsprechende Code-Blöcke zur Verfügung, die Sie in Ihre Webseite einfügen müssen. Es ist immer erforderlich, beide Varianten zu nutzen, da das Deaktivierungs-Add-on nur bei Desktop-Browsern funktioniert.Mehr dazu erfahren Sie in diesem Video von Trusted Shops:

Die Datenschutzerklärung erweitern

Die auf Ihrer Webseite befindliche Datenschutzerklärung muss entsprechend erweitert werden. Jeder Besucher Ihres Onlineshops muss darüber informiert werden, dass Sie Google Analytics nutzen. Sollten Sie dieses Analyse-Tool bereits zuvor ohne diese besonderen Ergänzungen genutzt haben, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als Ihren Analytics-Account zu kündigen und ein neues Konto anzulegen. Nur so lassen sich bereits gesammelte Daten wieder löschen.Tipp: Nutzen Sie einen unserer Partner für Rechtssicherheit (z. B. Händlerbund oder Trusted Shops), um sich eine rechtskonforme Datenschutzerklärung zu holen, die regelmäßig automatisch überprüft wird.

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