Facebook-Gewinnspiele – Vorsicht Stolperfallen!

Erstellt am: 24.12.2018
zuletzt geändert am: 24.12.2018

 

Gewinnspielaktionen über die Social Media Kanäle wie Facebook sind ein beliebtes und auch wirkungsvolles Mittel, um auf einen Online-Shop oder eine Webseite aufmerksam zu machen. Allerdings gibt es diverse Stolperfallen, die es zu umschiffen gilt.

Gewinnspiele sorgfältig planen!

Soll die Aufmerksamkeit von Facebook-Usern und Followern erregt werden, ist ein Gewinnspiel eine gute Möglichkeit. Allerdings sollte dies nicht „einfach so“ gepostet werden – eine gute Vorbereitung ist wichtig und bietet die Möglichkeit Leads zu generieren und neuen Input zu erhalten. Das Risiko dabei: Steigen die Interaktionsraten einer Facebook-Seite plötzlich stark an, kann das abgestraft werden.

Facebook-Auflagen beachten!

Soll ein Gewinnspiel über die Unternehmensseite gestartet werden, müssen die Facebook-Regeln wie auch die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. Die Richtlinien von FB sind unter dem Punkt „Promotions“ zu finden und zwar in Englisch und in der deutschen Übersetzung. Diese enthalten unter anderem die Regel, dass der Seitenbetreiber vollständig verantwortlich für den Ablauf der Aktion ist (Punkt E.4), nicht erlaubt ist es außerdem, die persönlichen Chroniken für die Organisation zu nutzen (Punkt E.3).

Das deutsche Recht

Genauso wichtig ist es, die Rechtslage im Blick zu behalten. Diese erfordert, dass zum Gewinnspiel einige Informationen zwingend gegeben werden müssen. Die Teilnahmebedingungen müssen enthalten, wer am Gewinnspiel teilnehmen darf, weiterhin Pflicht sind zum Beispiel Angaben zu:
  • Beginn und Ende
  • Beschreibung des Gewinns inklusive möglicher Kosten (zum Beispiel Versandkosten)
  • Zeitpunkt der Verlosung
  • Gewinnspielregeln
  • Datenschutzhinweise
Gerade beim letzten Punkt können einige Fehler passieren. Da Daten der Nutzer gesammelt werden, muss eine Datenschutzerklärung vorhanden sein. Nicht erlaubt ist es, aufgrund der Teilnahme Newsletter oder Werbung per E-Mail zu verschicken. Dem müssen die Teilnehmer explizit per Checkbox zustimmen.

Vorsicht Haftung

Posten Nutzer unter einem Gewinnspiel rechtswidrige Kommentare wie Beleidigungen oder fremde Fotos, sollte vorab die Haftung dafür ausgeschlossen werden. Das ist über eine Freistellungsklausel sowie über einen Vermerk in den Teilnahmebedingungen möglich.

Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Dann freuen wir uns auf eine positive Bewertung!

0/5 bei 0 Bewertungen