Was bedeutet das neue EuGH-Urteil für den Online-Handel?

Erstellt am: 17.07.2020
zuletzt geändert am: 17.07.2020

 

Die Privacy Shield Vereinbarung, die den Datenschutz zwischen EU und USA regelt, wurde am 16. Juli 2020 vom Europäischen Gerichtshof für unzureichend erklärt. Laut Meinung der Richter am EuGH seien die dort getroffenen Vereinbarungen nicht ausreichend, um personenbezogene Daten rechtskonform in die USA zu übermitteln.

Was steckt dahinter?

Laut Datenschutzrecht der EU ist es möglich, personenbezogene Daten ins nicht-europäische Ausland zu übermitteln, wenn das Datenschutzniveau im Empfängerland ebenfalls einen wirksamen Datenschutz gewährt. Für die USA sind entsprechende Regelungen in der sogenannten Privacy Shield festgelegt. Der österreichische Jurist und Datenschützer Maximilian Schrems beschwerte sich bei der irischen Datenschutzbehörde, da er der Auffassung war, dass die Regelungen nicht ausreichen. Eine der Kernfragen drehten sich um Facebook Ireland Ltd. und ob diese auf Grundlage von Vertragsklauseln aus dem Privacy Shield Daten an das Stammhaus in den USA weiterleiten darf. Die Behörde wandte sich an den EuGH und der Kläger bekam Recht.

So entschied der EuGH

Im aktuellen Urteil (Urteil v. 16.07.2020, Az. C-311/18) kamen die Richter am europäischen Gerichtshof zu dem Schluss, dass personenbezogene Daten nach Privacy Shield nicht ausreichend geschützt sind, da US-amerikanische Behörden wie die NSA breiten Zugriff auf die Daten nehmen dürfen. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass zwar eigene Standardklauseln der Unternehmen herangezogen werden dürfen, der Empfänger im Drittland jedoch selbstverantwortlich prüfen muss, ob das Schutzniveau im Empfängerland tatsächlich umgesetzt wird.

Folgen für Unternehmer und Online-Händler

Für Unternehmen, die bislang personenbezogene Daten nach Privacy Shield in die USA übermittelt haben, besteht jetzt sofortiger Handlungsbedarf. Die Datenschutzbestimmungen sollten auf Standardklauseln umgestellt werden, gleichzeitig muss eine Überprüfung erfolgen, ob diese auch im Drittland eingehalten werden.Zwar ist noch nicht absehbar, wie sich dieses Urteil langfristig auf den E-Commerce auswirkt, Online-Händler sollten dies jedoch nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn bei Nichtbeachtung des Urteils und der neuen Regelungen können empfindliche Bußgelder drohen. Quelle: heise.de

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