Retouren aus dem Ausland

Erstellt am: 20.05.2019
zuletzt geändert am: 20.05.2019

 

Verkaufen Online-Händler ihre Waren auch ins EU-Ausland, stellt sich die Frage nach der Abwicklung von Retouren. Wer zahlt die Rücksendekosten? Wie hoch dürfen diese Kosten sein. Grundsätzlich gilt auch in diesem Fall das aktuelle Widerrufsrecht aus dem Jahr 2014.

Rückabwicklung der Verträge

Übt ein Käufer sein Widerrufsrecht aus, dann muss der Händler die geleisteten Zahlungen rückerstatten, das gilt in der Regel auch für die Versandkosten. Anders verhält es sich mit den Rücksendekosten, diese kann der Händler nach dem Widerrufsrecht auch an den Verbraucher weitergeben – auch bei einem EU-weiten Verkauf.

Versandkostenerstattung

Hierbei gilt, dass Online-Händler die Versandkosten dem Verbraucher bei einer Retoure zurückerstatten müssen, falls dieser sein Widerrufsrecht ausübt. Allerdings gibt es eine Einschränkung: Wählt der Kunde beim Verkauf eine spezielle Versandart, zum Beispiel Expresslieferung, muss nur der Standardversand erstattet werden. Die Differenz trägt der Käufer selbst.

Verbraucherinformation beim EU-weiten Handel

Gerade dann, wenn ein Online-Händler auch ins Ausland verkauft, muss in der Widerrufsbelehrung eine Information darüber enthalten sein, wer im Falle einer Rücksendung die Kosten für den Versand trägt. Fehlt diese Information, dann muss der Händler die Kosten tragen – und diese können gerade beim Auslandsversand hoch sein.

Konkrete Kosten benennen

Können die bestellten Waren per Post zurückgesendet werden, reicht eine einfache Information des Verbrauchers darüber, dass er diese Kosten selbst übernehmen muss, aus. Anders ist es beim Paketversand, da die Kosten je nach Ware und Versendeland sehr unterschiedlich sind. In diesem Fall muss eine konkrete Information über die anfallenden Kosten erfolgen.

Einheitliche Regelungen in der EU

Da der Online-Händler nicht in jedem Fall die konkreten Rücksendekosten benennen kann, ist für das EU-Ausland auch die Angabe geschätzter Kosten, zum Beispiel in Form von Maximalkosten, zulässig.

Einheitliche Regelungen in der EU

Das geltende Widerrufsrecht ist vollharmonisiert und gilt in allen EU-Ländern nahezu einheitlich. Damit Online-Händler die Rücksendekosten nicht selbst tragen müssen, empfiehlt sich jedoch eine konkrete Angabe der Regelungen in die Widerrufsbelehrung.

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