Soforthilfe für Unternehmen in der Krise
Erstellt am: 27.03.2020zuletzt geändert am: 27.03.2020
Der Corona-Virus und seine Folgen sorgen vor allem bei kleinen Unternehmen und Solo-Selbständigen für existenzbedrohliche Zustände. Die Bundesregierung hat deshalb ein Soforthilfe-Programm aufgelegt, das mit schnellen Zuschüssen hilft und in den nächsten Tagen verabschiedet werden soll. Auch die Bundesländer stellen finanzielle Unterstützung zur Verfügung.
Diese Hilfe gibt’s in den Bundesländern
Mittlerweile haben fast die Hälfte der Bundesländer (Stand 27.03.2020) Hilfspakete geschnürt und versprechen unbürokratisch und ohne aufwändige Nachweise finanzielle Zuschüsse, bzw. Darlehen für in Not geratene Online-Händler und andere Branchen:
- Baden-Württemberg: je nach Unternehmensgröße zwischen 9.000 Euro und 30.000 Euro – mehr dazu hier
- Bayern: je nach Unternehmensgröße zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro - mehr dazu hier
- Brandenburg: je nach Unternehmensgröße zwischen 9.000 Euro und 60.000 Euro – mehr dazu hier
- Bremen: für Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten bis zu 5.000 Euro (in Ausnahmen bis zu 20.000 Euro) – mehr dazu hier
- Hamburg: für Solo-Selbstständige und Unternehmen je nach Unternehmensgröße von 2.500 - 25.000 Euro - mehr dazu hier
- Mecklenburg-Vorpommern: für Solo-Selbstständige und Unternehmen je nach Unternehmensgröße zwischen 9.000 und 40.000 Euro - mehr dazu hier
- Niedersachsen: Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten können je nach Unternehmensgröße bis zu 20.000 Euro beantragen – mehr dazu hier
- Nordrhein-Westfalen: für Solo-Selbstständige und Unternehmer je nach Unternehmensgröße zwischen 9.000 und 25.000 Euro - mehr dazu hier
- Saarland: je nach Unternehmensgröße zwischen 3.000 Euro und 10.000 Euro – mehr dazu hier
- Sachsen: zinslose Darlehen von 5.000 - 50.000 Euro für Solo-Selbstständige und Unternehmen - mehr dazu hier
- Thüringen: je nach Unternehmensgröße zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro – mehr dazu hier
Hilfen von der Bundesregierung
Auch der Bund hilft mit einem umfangreichen Budget von insgesamt 50 Milliarden Euro. Das Hilfspaket enhält verschiedene Maßnahmen:
- Hilfspaket für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen als finanzielle Soforthilfe
- Liquiditätshilfen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Kurzarbeitergeld
- Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung für Kultur- und Medienschaffende
- Hilfen für Eltern und Familien bei Verdienstausfall durch erforderliche Kinderbetreuung in Höhe des Kurzarbeitergeldes
- Steuerliche Hilfsmaßnahmen wie zinslose Stundung von Steuerschulden
- Aussetzung des Insolvenzrechtes bis September 2020
- Kündigungsschutz bei Mietrückständen
Einen vollständigen Überblick über alle Maßnahmen ist auf der
Seite der Bundesregierung zu finden.