Widerrufsrecht ausschließen: Wann Ausnahmen möglich sind

Erstellt am: 09.11.2016
zuletzt geändert am: 09.11.2016

 

Das Widerrufsrecht steht jedem Verbraucher zu, der im Internet Geschäfte schließt. Ihm muss die Möglichkeit gegeben sein, die bestellten Waren zurückzuschicken. Dennoch gibt es Situationen, in denen Sie das Widerrufsrecht wirksam ausschließen können.

Diese Ausnahmen vom Widerrufsrecht gibt es

Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in § 312d zahlreiche Ausnahmen vor, in denen das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen werden darf:
  • Ware, die speziell nach der Spezifikation des Kunden hergestellt wird (z. B. ein Maßanzug)
  • Produkte, die auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten wurden (z. B. ein individuell zusammengestelltes Müsli)
  • Artikel, die sich wegen ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung eignen (z. B. Hygieneartikel)
  • schnell verderbliche Artikel (z. B. Gemüse)
  • Produkte, deren Verfalldatum überschritten ist
  • Audio- und Videoaufzeichnungen und Software, sobald das Siegel gebrochen ist
  • Zeitungen und Zeitschriften

Achtung: Nicht immer eindeutig

Seien Sie bei Ihrer Einstufung vorsichtig: Längst nicht immer sind die Fälle so eindeutig, wie man meinen könnte. So unterlag beispielsweise erst kürzlich ein Onlinehändler vor Gericht, der meinte, das Widerrufsrecht für einen nach den Wünschen des Kunden beschichteten WC-Sitz ausschließen zu können (Urteil des LAG Düsseldorf vom 14. September 2016, Az. 12 O 357/15). Den Richtern zufolge war die Sonderbeschichtung des Sitzes kein ausreichender Grund, da der Kunde lediglich aus einer Option wählen konnte und der Händler den WC-Sitz deshalb auch ohne Einbußen weiterverkaufen konnte. Auch der Widerrufsausschluss aufgrund der Einstufung als Hygieneartikel zog hier nicht – die Richter waren der Ansicht, dass der Sitz gereinigt und desinfiziert wieder veräußert werde konnte.

Widerrufsrechtsbelehrung vom Spezialisten

In vielen Fällen ist der Ausschluss des Widerrufsrechts eindeutig möglich, beispielsweise bei entsiegelten Audio-CDs. Möchten Sie allerdings das Widerrufsrecht für eine Art von Artikel ausschließen, bei der der Fall nicht so eindeutig gelagert ist? Dann sollten Sie hierzu professionelle Unterstützung hinzuziehen und die individuellen Regelungen mit einem Anwalt klären. Schränken Sie das Recht des Verbrauchers nämlich zu Unrecht ein, kommt dies einem Wettbewerbsverstoß gleich. In der Folge müssten Sie mit teuren Abmahnungen von Ihren Wettbewerbern oder Verbraucherschutzzentralen rechnen.

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