Handel mit B-Ware: Wie ist das mit der Gewährleistung?

Erstellt am: 17.06.2017
zuletzt geändert am: 17.06.2017

 

Der Handel mit sogenannter B-Ware, Neuware mit leichten Mängeln, ist für Onlinehändler äußerst attraktiv. Die Artikel lassen sich vergleichsweise günstig einkaufen und zu immer noch attraktiven Preisen weiterverkaufen. Die Nachfrage ist groß, wie sich an den Angeboten zahlreicher größerer Unternehmen zeigt (z. B. Amazon Warehouse Deals). Doch welche Besonderheiten müssen beim Handel mit B-Ware berücksichtigt werden? Wir zeigen, worauf es dabei ankommt.

Was ist B-Ware?

Früher bezeichnete man B-Ware schlichtweg als „zweite Wahl“ oder „Zweitware“. Es handelt sich dabei um Artikel, die im Gegensatz zu normaler Neuware irgendeine Art von Mangel aufweisen, zum Beispiel:
  • neue Artikel ohne Originalverpackung
  • Retouren aus dem Versandhandel
  • beschädigte Verpackung
  • Vorführgeräte, Muster- und Ausstellungsstücke
  • Servicewaren (überholte Gebrauchtware)
  • Restposten
Wie hoch die Ersparnis für die Kunden gegenüber dem Neupreis ausfällt, hängt vom Einkaufspreis der B-Ware ab. Teilweise kann sie jedoch bei 50 Prozent und mehr liegen, obwohl es sich um funktionstüchtige Neuware handelt – für die Verbraucher ist dieses Geschäftsmodell äußerst interessant.

Beschreibung der Waren: Erfolgsfaktor

Der Verbraucher hat natürlich ein gewisses Interesse daran zu erfahren, welche Art von Mangel ein Produkt aufweist. Deshalb bestehen hier zwei Möglichkeiten:
  • Sie beschreiben jeden Artikel genau und listen insbesondere die vorhandenen Mängel auf (z. B. fehlende Verpackung, ein Kratzer). Sie können möglicherweise einen höheren Preis erzielen, weil der Verbraucher genau entscheiden kann, ob für ihn der Mangel wichtig ist oder nicht. Der Aufwand dieser Variante ist stark erhöht, weil Sie jeden Artikel einzeln prüfen müssen.
  • Sie weisen allgemein aus, welche Mängel theoretisch bei B-Ware bestehen können, informieren aber bei den einzelnen Artikeln nicht über die konkrete Einschränkung. Die Folgen: Der Aufwand für das Einstellen der Produkte hält sich in Grenzen, weil Sie nicht jeden Artikel einzeln prüfen müssen. Allerdings sind die Kunden möglicherweise nur zur Zahlung geringerer Preise bereit, weil sie in Hinblick auf die Mängel mit dem Schlimmsten rechnen müssen.
Für welche Variante Sie sich entscheiden, hängt einerseits von Ihren internen Kapazitäten ab, was das Prüfen und Einstellen der Artikel angeht, andererseits aber auch von Ihren Einkaufspreisen und den erzielbaren Margen.

Achtung, Gewährleistung nicht verkürzen

Vermeintlich könnte die Gewährleistung bei B-Ware Auslegungssache sein, denn immerhin kann sich darunter ja auch überholte Gebrauchtware handeln. Käme demnach nicht eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr in Frage? Das hat das OLG Hamm in einem Urteil (Az. 4 U 102/13) widerlegt: Die Richter waren der Ansicht, dass die Ware hierzu vorher benutzt werden hätte oder Gebrauchsspuren hätte aufweisen müssen. Dies trifft auf B-Ware aber nicht pauschal immer zu. Sie müssen Ihren Kunden also dennoch zwei Jahre Gewährleistung einräumen, auch wenn es sich nicht um klassische Neuware handelt.

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