Im Dezember: Geoblocking-Verordnung kommt

Erstellt am: 05.09.2018
zuletzt geändert am: 05.09.2018

 

Ab 3. Dezember 2018 gilt die neue Geoblocking-Verordnung. Das bedeutet für Online-Händler zahlreiche Änderungen. Zielt der Verordnung ist es, einen möglichst unbeschränkten Warenverkehr in der EU durch Online-Handel über die Grenzen hinaus zu sichern. Laut einer Untersuchung der EU-Kommission verkaufen 36 % der Händler aktuell nur innerhalb des Landes.

Was ist Geoblocking?

Durch Geoblocking werden Zugriffe auf Online-Shops oder Inhalte von Webseiten aufgrund des Aufenthaltsortes des Seitenbesuchers eingeschränkt. Das kann durch verschiedene Maßnahmen erfolgen:
  • Länderkennung der IP-Adresse bei Zugriffsanfragen
  • Beschränkung von Versandadressen
  • Nichtakzeptanz von ausländischen Zahlungsmitteln
  • Keine Rechnungsadressen aus dem Ausland
Gründe fürs Blocking durch Online-Händler sind zum Beispiel die Vermeidung von Lieferungen ins Ausland und mehr Zahlungssicherheit.

Wen betrifft die Geoblocking-Verordnung?

Angewendet wird die Geoblocking-VO (VO

Weiterleitungen verboten!

Nr. 2018/302)
gegenüber privaten und gewerblichen Kunden von Online-Shops, Online-Marktplätzen und allen Anbietern von Waren und Dienstleistungen. Die Verordnung gilt für Online-Händler in folgenden Fällen:
  • Der Online-Händler verkauft Waren mit Lieferung in einen Mitgliedsstaat.
  • Der Händler stellt digitale Dienstleistungen wie zum Beispiel Cloud-Dienste zur Verfügung.
  • Der Händler stellt Dienstleistungen im eigenen Land wie Hotelbuchungen zur Verfügung.
Verboten ist außerdem eine Ungleichbehandlung der Kunden aufgrund der Zahlungsmethoden. Wenn ein Händler Kreditkarten aus einem bestimmten Land zulässt, muss er diese auch aus anderen Ländern akzeptieren.

Weiterleitungen verboten!

Nicht mehr erlaubt ist es nach Inkrafttreten der Verordnung auch, ausländische Kunden auf Länderseiten umzuleiten. Das heißt, dass zum Beispiel ein Kunde aus Frankreich, der auf einen deutschen Shop zugreifen will, automatisch auf die französische Shop-Seite weitergeleitet wird. Ausnahme: Der Kunde stimmt der Weiterleitung auf die Seite ausdrücklich zu.

Ausnahmen vom Geoblocking

Die Verordnung bedeutet allerdings nicht, dass Online-Händler Lieferungen ins Ausland nicht grundsätzlich ausschließen dürfen. Ebenso müssen Shops ihre Produkte nicht grundsätzlich in allen Ländern der EU anbieten, Preisdifferenzierungen je nach Lieferland sind ebenfalls zulässig.

Shop-Bedingungen prüfen!

Online-Händler sollten rechtzeitig prüfen, ob der Zugang zum Shop durch Geoblocking-Einstellungen gesetzeswidrig eingestellt ist, indem Kunden aus dem EU-Ausland unangemessen beschränkt werden, wenn es um Zahlungsmethoden oder Lieferbedingungen geht. Ein Blick auf die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen lohnt ebenfalls. Diese müssen häufig überarbeitet werden.

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