Nettopreise im Onlineshop: Nur für B2B-Kunden

Erstellt am: 27.03.2017
zuletzt geändert am: 04.05.2022

Besonders wenn Sie mit Ihrem Onlineshop B2B- und B2C-Kunden gleichermaßen ansprechen, stellt sich die Frage danach, wie die Preise ausgezeichnet werden müssen. Während Sie nämlich gegenüber Geschäftskunden mit Nettopreisen werben dürfen, müssen Sie für private Endkunden stets die Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer ausweisen.

Rechtsgrundlage: Die Preisangabenverordnung

  • 1 Abs. 1 PAngV schreibt vor, dass jeder Unternehmer, der Endkunden Waren anbietet, Gesamtpreise inklusive der Umsatzsteuer ausweisen muss. Dies bedeutet, dass nicht mit Preisen wie „15,99 Euro zzgl. 19 Prozent Umsatzsteuer“ geworben werden darf. Nach § 9 PAngV gibt es aber eine Ausnahme hiervon: Verbrauchen Letztverbraucher die Ware nur im Rahmen ihrer gewerblichen oder dienstlichen Tätigkeit, so können Nettopreise ausgewiesen werden.

Verbraucher müssen leider draußen bleiben

Sie müssen in diesem Fall aber auch sicherstellen, dass keine Privatpersonen bestellen können. Dafür reicht es nicht aus, wenn auf der Website lediglich der Hinweis erfolgt, dass Sie nur an Gewerbetreibende verkaufen (Urteil des BGH vom 29. April 2010, I ZR 99/08, und des OLG Hamm vom 20. September 2011, Az. 4 U 73/11). Stattdessen müssen Sie sicherstellen, dass Verbraucher nicht bestellen können. Sie sollten deshalb einen Mix aus mehreren Methoden anwenden, um auf der sicheren Seite zu sein. Private Verbraucher schließen Sie mit folgenden Möglichkeiten aus:
  • Hinweis darauf, dass nur an gewerbliche oder selbstständige Kunden verkauft wird
  • Anpassung der Eingabemaske während des Checkouts an Firmenkunden (z. B. Angaben zu Firmendaten, Steuernummer, etc.)
  • Einschränkung der Bestellmöglichkeit durch Benutzerkonten (Bestellung nur für registrierte Kunden)
  • Kontrolle der Unternehmereigenschaft (z. B. anhand der Vorlage des Gewerbescheins oder des Handelsregisterauszugs)
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B2B und B2C: Mehrere Zielgruppen in einem Onlineshop

Gehören sowohl private Verbraucher als auch Gewerbetreibende zu Ihren Kunden, bleibt Ihnen zunächst nichts Anderes übrig, als für beide Zielgruppen Bruttopreise anzuzeigen. Die elegantere Lösung wäre ein Multishop mit je einer Shopvariante für private und geschäftliche Kunden. Beim Aufruf Ihres Webshops sollte eine Abfrage erfolgen, ob es sich um eine Privatperson oder einen Unternehmer handelt. Der Besucher wird dadurch auf den für ihn zutreffenden Shop weitergeleitet und erhält so die rechtlich korrekte Anzeige von Brutto- oder Nettopreisen.

B2B im apt-shop

Mit dem Shopsystem apt-shop haben Sie auch die Möglichkeit B2B Handel zu betreiben: Unter folgendem Link haben wir für Sie die wichtigsten Funktionen einmal zusammengefasst: B2B Funktion Shopsoftware apt-shop

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