Schneller und noch persönlicher – Newsletter per WhatsApp
Erstellt am: 21.01.2017zuletzt geändert am: 21.01.2017
Rund 30 Millionen Nutzer in Deutschland verwenden den Instant-Messaging Dienst WhatsApp bereits, um schnell und unkompliziert Nachrichten austauschen zu können. Kein Wunder, dass viele Unternehmen deswegen nicht mehr nur per E-Mail Newsletter versenden, sondern auch via Messenger-Dienst ihre Neuigkeiten zu verbreiten.
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Versand eines Newsletters per WhatsApp
Der größte Vorteil beim Versand eines Newsletters per WhatsApp liegt klar im schnelleren Zugriff des Nutzers auf die empfangene Nachricht. In der Regel wird dieser über eine Push-Notification über eine eingegangene WhatsApp-Nachricht informiert und ruft diese nur kurze Zeit später auf. E-Mails hingegen sehen viele Nutzer nur ein bis zwei Mal pro Tag durch oder sogar noch viel seltener. Darüber hinaus ist das Unternehmen in der Lage, mit seinen Abonnenten direkt zu kommunizieren, falls diese eine Frage zum Inhalt des Newsletters haben. Dadurch ist die Kommunikation zwischen Unternehmen und Kunde persönlicher und kann sehr schnell erfolgen, sodass sich die Kunden gut betreut fühlen.
Rechtliche Lage beachten
WhatsApp hat in seinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vereinbart, seinen Service nur zu privaten Zwecken zu Verfügung zu stellen. Der Versand von gewerblichen Newslettern ist also rechtlich gesehen nicht gestattet. Der Betreiber von WhatsApp hat in diesem Fall das Recht, die Rufnummer des Nutzers mit sofortiger Wirkung zu sperren. Damit verfällt auch das gesamte WhatsApp-Adressbuch, sodass alle bestehenden Kontakte gelöscht werden.Um überhaupt Nummern von potentiellen Kunden zu erhalten, ist es wichtig, diese vorab um Zustimmung zu bitten. Die Nutzer müssen ausdrücklich damit einverstanden sein, dass das jeweilige Unternehmen die Handynummer benutzt, um an diese Informationen in Form eines Newsletters zu senden. Andernfalls verstößt man als Unternehmer gegen das in Deutschland geltende Telemediengesetz. Dieses sieht Werbebotschaften, denen der Verbraucher nicht ausdrücklich zugestimmt hat, als unzumutbare Belastung an. Empfindliche Strafen drohen.Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollte man für WhatsApp Marketing das Double-Opt-In-Verfahren verwenden, bei dem der Abonnent seine Telefonnummer bestätigt und zusätzlich explizit dem Versand des Newsletters zustimmt.
Die Vorteile von WhatsApp-Newslettern
Wer sich trotz des Risikos, dass seine Nummer von WhatsApp gesperrt wird, für das Versenden eines WhatsApp Newsletters entscheidet, kann von folgenden Vorteilen profitieren:
- aktuelle Ereignisse können rasch mitgeteilt werden
- schnellere Wahrnehmung seitens der Abonnenten
- erhöhte Reichweite des Newsletters
- persönlicher Dialog möglich
- bessere Kundenbindung