Recht am Bild: Darstellung von Produktbildern im Online-Shop
Erstellt am: 05.04.2017zuletzt geändert am: 05.04.2017
Jeder, der online Waren verkaufen möchte, kommt an qualitativ hochwertigen Produktbildern nicht vorbei. Da der Kunde die Ware im Online-Shop nicht sehen kann, ist ein gutes Produktbild oft maßgeblich für die Kaufentscheidung. Um hier keine Abmahnung zu riskieren, müssen Shop-Betreiber bei der Verwendung von Produktbildern insbesondere urheberrechtliche und markenrechtliche Vorgaben beachten.
- Für die Nutzung von Herstellerfotos muss beispielsweise eine Genehmigung des Herstellers eingeholt werden.
- Wichtig ist auch, dass die Bilder die Kunden nicht irreführen.
- Abbildungen müssen den tatsächlich angebotenen Waren entsprechen. Tun sie das nicht, müssen die Kunden ausdrücklich auf die Unterschiede hingewiesen werden.
- Zu beachten ist auch, dass auf dem Produktbild nicht mehr abgebildet ist, als das was später geliefert wird.
Wie die Darstellung von Produktbildern im Online-Shop korrekt erfolgt, erfahren Sie in diesem Beitrag unseres Partners Protected Shops:
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