Verlängertes Rückgaberecht nach Weihnachten
Erstellt am: 08.12.2019zuletzt geändert am: 08.12.2019
Amazon und andere E-Commerce-Händler machen es vor: Sie bieten ihren Kunden für Weihnachtseinkäufe ein verlängertes Rückgaberecht und schafft durch diesen Vorteil einen wichtigen Kaufanreiz. Ein weiterer Vorteil: Das Retourenmanagement nach Weihnachten wird durch die verlängerten Fristen entzerrt.
So macht es Amazon
Für Artikel, die zwischen 1. November und Silvester verschickt werden, gilt bei Amazon ein verlängertes Rückgaberecht für Käufe direkt von Amazon.de, von Drittanbietern versandte Artikel und von Produkten die per Prime verkauft und von Drittanbietern verkauft und versandt werden. Keine Sonderbedingungen gibt es für Artikeln von Drittanbietern ohne Prime-Vorteil. Hier gelten die individuellen Rücknahmebedingungen der Händler. Ebenfalls sind versiegelte Produkte, personalisierte Produkte oder Gesundheits- und Hygieneprodukte sowie verderbliche Waren von den Sonderbedingungen ausgeschlossen.
Verlängertes Rückgaberecht als Wettbewerbsvorteil
Grundsätzlich gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen für Online-Einkäufe und andere Fernabsatzgeschäfte. Sendet der Käufer die Ware später zurück, entscheidet der Händler, ob er hier kulant sein möchte oder nicht. Gerade in der Weihnachtszeit kann die Verlängerung ein echter Wettbewerbsvorteil sein, da dies für den Käufer gerade an Weihnachten echte Vorteile bringt: Fehlkäufe können auch nach Weihnachten und Silvester noch problemlos zurückgegeben werden.
Gutes Retouren-Management für zufriedene Kunden
Ob mit oder ohne verlängertem Rückgaberecht: Eine schnelle Retourenabwicklung nach Weihnachten sorgt für zufriedene Kunden. Auf die größere Anzahl an Rücksendungen im neuen Jahr sollten sich Online-Händler rechtzeitig vorbereiten und eventuell Personal aufstocken. Denn je schneller die Retoure abgewickelt und der Kaufpreis zurückerstattet wird, umso besser bleibt der Online-Shop den Käufern im Gedächtnis.Gewähren Händler ihren Kunden zu Weihnachten ein verlängertes Rückgaberecht gekaufter Waren, sollten Sie vorab gut überlegen, welcher Teil des Sortiments davon ausgeschlossen wird. Neben den gesetzlich von der Rückgabe ausgeschlossenen waren, macht dies auch Sinn für weihnachtsspezifische Artikel wie zum Beispiel Geschenkpapier oder Weihnachtsdekorationen – denn darauf bleiben die Händler dann bis zum nächsten Jahr sitzen.