Google zieht um – Datenschutzerklärung anpassen!
Erstellt am: 22.01.2019zuletzt geändert am: 22.01.2019
Fehler in der Datenschutzerklärung sind nicht erst seit Einführung der DSGVO ein gefundenes Fressen für Abmahner. Und gerade die europaweit geltende Verordnung ist auch für eine wichtige Änderung in den Datenschutzerklärungen nötig. Durch die DSGVO ist der Google-Standort in Dublin künftig für Services und Datenschutz in Europa zuständig.
Das ändert sich für Google-Nutzer
Da die DSGVO einen One-Stop-Shop fordert, ist ab 22. Januar 2019 Google Ireland Limited für Nutzer im EU-Wirtschaftsraum und in der Schweiz zuständig. Dies gilt für alle Google-Produkte wie zum Beispiel Search, Gmail oder Google Maps, aber auch für YouTube, Google Drive oder Google Play. Die Zuständigkeiten sind in der
DSGVO, Artikel 56 geregelt: Unternehmen, die grenzüberschreitende Daten verarbeiten, müssen damit eine zentrale Stelle innerhalb der EU beauftragen.
One-Stop-Shop – der neue Ansatz in der DSGVO
Der Sitz der Server und der grundsätzliche Ablauf bleiben unverändert. So können Cookies nach wie vor auf Servern verarbeitet werden, die außerhalb der EU stationiert sind.
One-Stop-Shop – der neue Ansatz in der DSGVO
Hinter dem Prinzip des One-Stop-Shops steht die Idee, dass die Datenverarbeitung von Unternehmen nicht mehr in unterschiedlichen lokalen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten müssen. Dadurch wird der Aufwand für die Behörden wie auch für die Unternehmen selbst reduziert, auch der Aspekt, dass unterschiedliche Behörden die gesetzliche Grundlage verschieden auffassen, wird damit berücksichtigt. Welche Aufsichtsbehörde zuständig ist, entscheidet der Sitz der Hauptniederlassung des Auftragsverarbeiters. Natürlich existieren auch für diese Regelung Ausnahmen: So gilt die Regelung des One-Stop-Shops nicht für Unternehmensgruppen und Konzerne.
Das müssen Online-Händler ändern
In ihrer Datenschutzerklärung wie auch in allen Dokumenten, in denen die Anschrift von Google genannt wird, müssen zum Stichtag folgende Änderungen durchgeführt werden:Die Adresse Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA muss durch Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland ausgetauscht werden.Der Aufwand für die Änderung ist gering und lohnt sich – denn nur mit einer fehlerfreien Datenschutzerklärung sind Online-Händler und Webseitenbetreiber vor Abmahnern geschützt.