Wann beginnt die Widerrufsfrist?
Erstellt am: 17.08.2017zuletzt geändert am: 17.08.2017
Diese Frage stellt sich vor allem dann, wenn ein Kunde das Paket nicht rechtzeitig erhält, bzw. erst spät von der Post abholt. Die Antwort darauf gibt die Europäische Verbraucherrechtrichtlinie, die an dieser Stelle eine ganz eindeutige Regelung vorgibt: Das Widerrufsrecht beginnt, sobald der Käufer die bestellte Ware in den Händen hat – und das kann eben auch erst dann der Fall sein, wenn er das Paket aus dem Online-Shop in der Filiale des Versanddienstes abholt.
14-Tagefrist im Widerrufsrecht
Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, dass die Widerrufsfrist sofort mit Abschluss des Vertrages beginnt. Im Online-Handel würde dies allerdings zu einem Nachteil für den Verbraucher führen, insbesondere auch dadurch, dass der Händler den Versand der Ware künstlich hinauszögert – schlimmstenfalls bis zum Ende der Frist. Für Warenlieferungen wurden vom Gesetzgeber deswegen andere Regelungen getroffen: Die Widerrufsfrist beginnt dann, wenn der Kunde die Ware nachweislich in Händen hält.Allerdings gibt es eine Ausnahme. Hat der Kunde mit dem Paketdienstleister einen Garagenvertrag als Abstellgenehmigung vereinbart oder nennt der Kunde für die Lieferung eine Wunschfiliale, beginnt die Widerrufsfrist sofort ab Zustellung am genannten Ort.
Abmahnfalle Widerrufsrecht
Durch die vielen Änderungen im Widerrufsrecht in den letzten Jahren trafen eine Vielzahl von Online-Shop-Betreibern zum Teil empfindliche Abmahnungen. Die letzte Änderung im Juni 2014 beinhaltete eine weitere Neuregelung, die unter anderem auch die neue Widerrufsbelehrung enthält. Folgende Fehler kommen in diesem Bereich besonders häufig vor:
- Die falsche amtliche Musterwiderrufsbelehrung wird verwendet.
- Das 14-tägige Widerrufsrecht wird eingeräumt, obwohl der Kunde nicht sofort nach Vertragsabschluss schriftlich über das Recht belehrt wurde.
- Das Widerrufsrecht wird unzulässig eingeschränkt, zum Beispiel durch Vorgaben wie „Rücknahme nur in Originalverpackung“ oder durch den Ausschluss bestimmter Warenklassen.
Tipp: Wer als Händler bei ebay-Kleinanzeigen verkauft, muss in der Regel ebenfalls eine Widerrufsbelehrung anbieten. Dies gilt immer dann, wenn ein Fernabsatzvertrag geschlossen wurde. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Anbahnung des Vertrags auf dem Online Weg erfolgt.Mehr über die Verbraucherrechtsrichtlinie, die am 13. Juni 2014 in Kraft trat, lesen Sie
hier!