Bonitätsprüfung: Mehr Sicherheit im Onlineshop
Erstellt am: 10.02.2017zuletzt geändert am: 10.02.2017
Fast jeder Shopbetreiber kämpft regelmäßig mit einem schwerwiegenden Problem: nichtzahlende Kunden. Während diese bei vereinbarten Vorkasse lediglich ein entgangenes Geschäft bedeuten, sind die Folgen bei nicht erfolgter Rechnungszahlung oder einer nicht eingelösten Lastschrift schwerwiegender. Deshalb sollte jeder Unternehmer ein Interesse daran haben, die Bonität seiner Kunden, also deren Zahlungsfähigkeit, zu überprüfen, ehe er ein Geschäft mit ihnen eingeht.
Riskante Kunden: Hinweise auf eine schlechte Zahlungsmoral
Möchten Sie die Bonität Ihrer Kunden überprüfen, gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Nutzen Sie beispielsweise diese Strategien:
- Bankauskunft: Bei berechtigtem Interesse können Sie bei der Hausbank des Kunden Informationen über diesen einholen (nur mit dessen Einverständnis).
- Schufa: Als zahlendes Mitglied können Sie Informationen zu Privatkunden abrufen. Auch hierfür benötigen Sie das Einverständnis Ihres Kunden (sog. Schufa-Klausel).
- Auskunfteien: Ähnlich wie die Schufa sammeln auch andere Auskunfteien wie z. B. Bürgel oder Creditreform Daten zu Privatpersonen und Unternehmern, die Sie abrufen können.
- Rechnungswesen: Greifen Sie auf die in Ihrer Buchführung gespeicherten Daten zurück. Kunden, die ihre Rechnungen nur schleppend oder gar nicht zahlen, blenden Sie beim nächsten Einkauf die Rechnungszahlung einfach nicht als Zahlungsoption ein.
- Telefonische Bestätigung: Fragen Sie beim Kunden telefonisch nach, ob die Bestellung korrekt ist, wenn hochpreisige Waren bestellt werden. So können Sie sicherstellen, dass es den Kunden tatsächlich gibt.
Lohnt sich die Bonitätsprüfung?
Abgesehen von internen Beurteilungsmethoden müssen Sie für die Bonitätsprüfung mitunter mit einer hohen finanziellen Belastung rechnen. Sowohl die Schufa als auch Wirtschaftsauskunfteien verlangen hohe Jahresgebühren und oftmals sogar zusätzlich weitere Gebühren je Abfrage. Insbesondere wenn Ihre Kunden eher kleine Warenkörbe von geringem Wert zusammenstellen, kann die Marge dadurch enorm schrumpfen. Deshalb sollte sie nicht pauschal immer eingesetzt werden, sondern nur wenn besonders risikobehaftete Zahlungsvorgänge anstehen, zum Beispiel:
- Kunden, die Rechnungen häufig verspätet zahlen
- Angebot riskante Bezahlmethoden (z. B. auf Rechnung)
- Verkauf virtueller Güter
- hochwertige Markenprodukte und leicht weiterverkäufliche Artikel
- maßgeschneiderte Artikel
- geringwertige Gebrauchsgüter
Sinnvolle Alternative zur Einzelabfrage: Automatische Bonitätsprüfung
Moderne Shopsysteme bieten Ihnen die Möglichkeit, eine Bonitätsprüfung automatisiert durchführen zu lassen. Besonders praktisch wäre eine Abfrage bereits vor der Anzeige der Bezahlmethoden im Checkout, sodass kritische Kunden nur sichere Zahlungsmöglichkeiten nutzen könnten. Doch so einfach ist es leider nicht. Um eine solche Abfrage durchführen zu dürfen, müssen Sie ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen können. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht vor.Dieses berechtigte Interesse liegt allerdings nur vor, wenn der Kunde ein riskantes Zahlungsmittel wie die Rechnungszahlung nutzen möchte. Dies können Sie aber vor der Abfrage noch gar nicht wissen. Deshalb dürfen Sie eine solche pauschale Bonitätsprüfung nur dann vornehmen, wenn der Kunde hierzu ausdrücklich seine Einwilligung erteilt.