Preisfehler im Onlineshop: Dürfen Bestellungen storniert werden?

Erstellt am: 16.11.2016
zuletzt geändert am: 29.08.2022

Ein falscher Handgriff beim Anlegen eines neuen Produkts und schon wird es statt für 1.000 Euro zu einem unschlagbaren Preis von 10 Euro angeboten. Sobald ein Kunde diesen Preisfehler bemerkt, schlägt das Problem meist große Wellen und Sie bekommen binnen kürzester Zeit enorm viele Bestellungen zum falschen Preis. Je nachdem, wie die falsche Preisangabe zustande gekommen ist, haben Sie aber dennoch die Chance, aus dieser Situation ohne größeren Schaden herauszukommen.

Anfechtung von Kaufverträgen

Es gibt in diesem Zusammenhang zwei Situationen, in denen Sie den geschlossenen Kaufvertrag anfechten können:
  • irrtümliche Preisangaben: Ein Komma ist verrutscht, ein Zahlendreher ist entstanden oder es wurde ein auffällig fehlerhafter Preis eingegeben (offensichtlicher Kalkulationsirrtum).
  • Softwarefehler: Ein Softwarefehler hat dazu geführt, dass falsche Preise angezeigt wurden, beispielsweise eine fehlerhaft hinterlegte Formel
In diesen Fällen dürfen Sie den Kaufvertrag stornieren. Hierfür reicht ein formloses Schreiben (z. B. per E-Mail) an den Kunden. Darin sollten Sie schildern, wie es zu der Preispanne gekommen ist und die Anfechtung des Vertrags erklären. Sie sind dann nicht mehr zur Lieferung verpflichtet. Achtung: Sie sollten die die Anfechtung begründenden Umstände im Fall der Fälle auch beweisen können.
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Rechtzeitige Anfechtung ist entscheidend

Damit die Anfechtung der Kaufverträge wirksam wird, muss sie rechtzeitig erfolgen. Der Gesetzgeber sagt hierzu in § 121 Abs. 1 BGB: „Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat.“ Doch was bedeutet „unverzüglich“ denn nun konkret? Die geltende Rechtsprechung sieht in ähnlich gelagerten Fällen aus dem Umfeld des Onlinehandels Fristen zwischen vier Tagen und zwei Wochen als ausreichend an. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie in jedem Fall schnellstmöglich reagieren.

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Pflicht zur Leistung von Schadenersatz

Sollte dem Kunden, dessen Kaufvertrag angefochten wurde, durch den Preisfehler einen Schaden erleiden, so sind Sie als anfechtender Vertragspartner zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet. Dies ergibt sich aus § 122 BGB. Für die Praxis hat diese Regelung aber nur eine untergeordnete Bedeutung, da es eher unwahrscheinlich ist, dass ein Kunde einen konkreten Schaden nachweisen kann. Quelle: IT-Recht-Kanzlei

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