Neue Regeln für gewerbliche eBay-Verkäufer
Erstellt am: 07.12.2017zuletzt geändert am: 07.12.2017
Viele Online-Shops nutzen die Möglichkeit, ihre Produkte nicht nur im eigenen Shop, sondern ebenso auf Marktplätzen und Portalen zu vertreiben. Zu den beliebtesten Plattformen gehört eBay. Seit September 2017 gibt es dort eine Neuerung, die Online-Händler kennen sollten.
Nutzungslizenz für Bilder und Produktdaten
Zum 01.02.2018 wird eBay seine AGB ändern. Damit werden gewerbliche Händler verpflichtet, dem Portal automatisch eine Lizenz für die Nutzung von Bildern und Produktdaten von angebotenen Artikeln einzuräumen. Betroffen sind alle Bilder, die der Händler innerhalb der eingestellten Angebote nutzen, also auch Logos. Die entsprechende Zusatzvereinbarung sehen Händler bereits seit Ende September 2017, sobald sie sich in Ihr Konto einloggen. Die Daten werden in den eBay-Katalog übernommen, laut Portal soll dies dazu dienen, Angebote besser zu bewerben. Neben Bildern und allgemeinen Produktdaten betrifft die AGB-Änderung zur Zwangslizenz auch Videos, Marken und Handelsnamen.
Schwierige Rechtslage – Übertragung der Bildnutzungsrechte
Nutzungsrechte an einem Bild können nur dann übertragen werden, wenn der Händler selbst die entsprechenden Rechte an dem Bild besitzt. Das ist gerade im Bereich von Produktbildern längst nicht immer der Fall und es entsteht ein Rechtekonflikt. Liegen die entsprechenden Lizenzbedingungen für die verwendeten Bilder nicht vor, gibt es folgende Möglichkeiten:
- Absprache mit dem Rechteinhaber zu den Lizenzbedingungen und Nutzungsrechten mit dem Ziel, Unterlizenzen zu erhalten
- Ausnahmeregelung bei eBay beantragen, dazu stellt die Plattform einen entsprechenden Antrag zur Verfügung
Nicht einverstanden? So reagiert eBay
Online-Händler, die mit dieser Zusatzvereinbarung nicht einverstanden sind oder der Vereinbarung nicht bis zum 01. Februar 2018 zustimmen, werden vom Handel ausgeschlossen, laufende Angebote werden gelöscht. Ein weiterer Verkauf von Produkten ist erst nach der Akzeptanz der neuen AGB wieder möglich. Dadurch haben Händler keine Wahl – entweder sie akzeptieren die neuen Bestimmungen oder verzichten auf eBay als Verkaufsplattform.Händler sollten genau prüfen, welche Lizenzrechte sie an Produktbildern und anderen Daten besitzen, mit denen Produkte bei eBay verkauft werden. Im Zweifelsfall sollten die Inhalte besser entfernt werden!