Rückabwicklung – Wenn der Käufer die Ware zurückschickt

Erstellt am: 31.12.2017
zuletzt geändert am: 31.12.2017

 

Besonders in der Zeit nach Weihnachten kommen auf Online-Shops zahlreiche Rücksendungen zu. Bei der Abwicklung haben Kunde und Händler verschiedene Pflichten. So ist der Käufer zur Rücksendung der Ware, der Online-Händler dagegen zur Erstattung des Kaufpreises verpflichtet.

Widerruf durch den Kunden

Mit der Gesetzesänderung in 2014 reicht die Rücksendung der Ware nicht mehr aus, um das Widerrufsrecht zu nutzen. Der Käufer ist verpflichtet, den Widerruf vorab anzukündigen, in welcher Form, entscheidet der Online-Händler. Zur Fristwahrung von 14 Tagen genügt die rechtzeitige Absendung, begründen muss der Käufer den Widerruf nicht. Werden in einem Online-Shop digitale Produkte vertrieben, so gibt es hinsichtlich des Widerrufsrechts einige Besonderheiten. So erlischt dieses vorzeitig, wenn der Kunde ausdrücklich zustimmt und bestätigt, dass der Vertrag vor Ende der Frist in Kraft tritt. Um dies abzusichern, sollte der Online-Shop die Zustimmung schriftlich oder über eine Checkbox auf der Check-Out-Seite des Shops einholen.

Verkäuferpflichten

Nach einem rechtmäßigen Widerruf des Kaufvertrags durch den Käufer, ist der Online-Händler verpflichtet, den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen rückzuerstatten. Dies gilt allerdings nur dann, wenn auch die Ware zurückgesendet wurde und sich in einwandfreiem Zustand befindet. Ansonsten darf der Kaufpreis einbehalten werden, soweit der Käufer die Rücksendung nicht belegen kann.

Die Kosten der Rücksendung

Mit der Einführung der neuen EU-Verbraucherrichtlinie zum 13.06.2014 sind Online-Händler nicht mehr grundsätzlich verpflichtet, die Kosten für die Rücksendung zu übernehmen. Aktuell trägt der Käufer die Rücksendekosten, soweit der Online-Shop dies nicht aus Kulanz- und Servicegründen übernimmt. Allerdings müssen die ursprünglichen Versandkosten vom Händler zurückgestattet werden. Dies allerdings nur in Höhe der Kosten für eine Standardlieferung. Sonderkosten, die zum Beispiel durch eine Expresslieferung entstehen, trägt bei einer Rücksendung der Käufer. Die Rückerstattung erfolgt ohne weitere Vereinbarung über das Zahlungsmittel, mit dem der Einkauf bezahlt wurdeBietet der Online-Händler einen Gutschein an, kann der Kunde dies akzeptieren, ist jedoch nicht dazu verpflichtet.

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