Inventur – auch im Online-Shop Pflicht

Erstellt am: 11.08.2017
zuletzt geändert am: 11.08.2017

 

Einmal jährlich sind auch Online-Händler nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet, Inventur zu machen. Dabei werden das komplette Vermögen des Shops sowie die Schulden und Verbindlichkeiten erfasst. Ohne eine komplette Bestandsaufnahme ist eine korrekte Jahresbilanz nicht möglich. Damit am Ende die richtigen Zahlen herauskommen, ist bei der Inventur im Online-Shop Verschiedenes zu beachten.

Die Inventurarten – Welche ist die richtige?

Das Gesetz unterscheidet zwischen körperlicher Inventur und Buchinventur. Bei der ersten Variante werden die Vermögensgegenstände und Waren erfasst, die Buchinventur erfasst Vermögen und Verbindlichkeiten anhand der vorliegenden Unterlagen. Die verschiedenen Inventurvarianten unterscheiden sich im Zeitpunkt der Erfassung – im kleinen und mittelgroßen Shops kommen in der Regel folgende Inventurmöglichkeiten zum Einsatz:
  • Die Stichtagsinventur erfolgt zum Ende des Wirtschaftsjahres, das gleichzeitig der Bilanzstichtag ist, also zum 31. Dezember. Mit der Erfassung in Inventarlisten entsteht eine Grundlage für die Bilanzierung und ein guter Überblick über Warenbestand, Vermögen und Schulden im Shop. Bei der Stichtagsinventur gibt es eine Kulanzzeit von 10 Tagen vor und nach dem Stichtag.
  • Die verlegte oder auch zeitversetzte Inventur ist für Shops die richtige Wahl, die sich ganz auf das Weihnachtsgeschäft im Dezember konzentrieren möchten. Sie kann drei Monate vor oder zwei Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen, der allerdings trotzdem gilt.
  • Die permanente Inventur findet regelmäßig, zum Beispiel wöchentlich oder monatlich statt. So sind die Inventurlisten immer auf dem aktuellen Stand, zum Bilanzstichtag entsteht kein bzw. kaum zusätzlicher Arbeitsaufwand. Durch das Inventurmodul im apt-shop lassen sich Inventuren jederzeit unkompliziert erstellen.

Klarheit bei der Inventur

Inventuren müssen für das Finanzamt oder bei einer eventuellen Wirtschaftsprüfung transparent nachvollziehbar sein. Kommt es zu Fehlern – was in der Praxis schnell einmal der Fall sein kann – und stimmen Ist- und Sollbestand nicht überein, muss eine Inventurdifferenz möglichst frühzeitig bereinigt werden. Differenzen können sich zum Beispiel durch Diebstahl, Warenbruch oder fehlende Erfassung von Warenabgängen ergeben. Solche Fehler müssen erfasst werden und fließen als Berichtigung in die Buchhaltung mit ein.

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