Fördermittel für den Online-Shop

Erstellt am: 28.12.2017
zuletzt geändert am: 28.12.2017

 

Wer sich mit einem eigenen Unternehmen selbständig machen möchte, braucht am Anfang Kapital. Neben dem ERP-Gründerkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau bieten häufig auch die Länder Förderkredite an, die den Start in die Selbständigkeit unterstützen.

Verschiedene Förderungen von Staat und Ländern

Die Bundesländer bieten in vielen Fällen eigene Förderprogramme zur Existenzgründung und so auch zur Gründung eines Online-Shops an. Die Leistungen reichen von Zuschüssen, über zinsvergünstigte Kredite bis hin zu Ausfallbürgschaften, Beteiligungsgarantien und begleitende Gründungsberatungen. Die Kriterien zur Antragsberechtigung unterscheiden sich je nach Ansprechpartner der Förderung, zum Teil wird spezifisch gefördert, so gibt es Programme, die sich gezielt an Kleinstunternehmen, bestimmte Branchen oder an Frauen richten. Fast allen Fördermöglichkeiten gemeinsam ist, dass die Förderung innerhalb der fünfjährigen Existenzgründungsphase beantragt wird und mit dem konkreten zu fördernden Vorhaben noch nicht begonnen wurde.

Förderprogramme der Länder

Die Anzahl der Fördermöglichkeiten in Deutschland sind größer als viele Existenzgründer im Online-Handel denken. Hier folgen einige exemplarische Beispiele:
  • Die LfA Förderbank Bayern fördert Existenzgründer und KMU in Form eines Darlehens in Höhe von mindestens 10.000 und maximal 10 Millionen Euro.
  • Mit dem Programm „Berlin Start“ fördern die Investitionsbank Berlin (IBB) und die Bürgschaftsbank Berlin-Brandenburg (IBB) Gründungen mit einem Finanzierungsbedarf bis 500.000 Euro.
  • Das Programm „InnoRampUp“ des Landes Hamburg unterstützt Neugründer mit einem Förderzuschuss bis maximal 150.000 Euro.
  • Insbesondere Kleinstgründer werden mit dem Programm „MikroSTARTer Niedersachsen“ gefördert. Ansprechpartner ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), die Förderhöhe liegt zwischen 5.000 und 25.000 Euro als Darlehen.
  • Die Sächsische Aufbaubank-Förderbank (SAB) vergibt Mikrodarlehen in Höhe von bis zu 20.000 Euro.
Alle aktuellen Förderprogramme von Bund, Land und Kommunen sind in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie www.foerderdatenbank.de gelistet!

Einstiegsgeld der Bundesagentur für Arbeit

Bei der zuständigen Agentur für Arbeit kann ein Einstiegsgeld zur Unterstützung der Existenzgründung beantragt werden. Antragsberechtigt ist, wer leistungsberechtigt nach SGB II ist, die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der sich nach der Höhe des Arbeitslosengeldes bemisst.

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