EU-weite Lieferung – Bald Pflicht für deutsche Online-Shops?
Erstellt am: 24.11.2017zuletzt geändert am: 24.11.2017
Aktuell können Online-Händler noch selbst entscheiden, in welche Länder sie ihre Waren liefern. Doch das könnte sich bald ändern. Die EU plant ein Gesetz, mit dem Shop-Betreiber verpflichtet werden, Waren in alle EU-Länder zu liefern. Ein entsprechender Entwurf liegt bereits vor.
Der aktuelle Stand
Der Großteil der Online-Shops liefert seine Waren nach Deutschland und in angrenzende EU-Länder aus. Grund dafür ist die oft unklare Rechtslage und der logistische Aufwand für Lieferungen in kleinere, bzw. entlegene EU-Staaten wie Estland, Luxemburg oder Slowenien.
Die Pläne der EU
Im neuen Gesetzesentwurf der EU sollen Verbraucher in allen EU-Staaten gleichgestellt werden und Waren aus sämtlichen Online-Shops bezogen werden können. Damit soll eine Gleichstellung erreicht werden. Die geänderte Regelung ist im neuen Artikel 22a der Richtlinie für Verbraucherrechte zu finden. Danach sollen Kunden in Zukunft berechtigt sein, Warenlieferungen oder Dienstleistungen aus allen EU-Staaten zu beziehen. Voraussetzung für dieses neue Recht ist, dass der Versand für den Online-Shop technisch möglich ist und der Verbraucher die entstehenden Kosten vollständig trägt. Der Händler hat die Pflicht, den Käufer bereits vor Vertragsabschluss über die Lieferkosten zu informieren.
Keine grundsätzliche Verpflichtung!
Der Wortlaut des Gesetzesentwurfs ist bewusst so gehalten, dass der Online-Shop diese Leistung nicht von vorneherein anbieten muss, es besteht also keine grundsätzliche Pflicht. Lediglich dann, wenn ein Verbraucher die Lieferung anfragt, muss der Händler dies umsetzen.
Die gute Nachricht
Im Gespräch ist diese Gesetzesänderung bereits seit vielen Jahren, bereits 2011 wurde von der EU-Kommission darüber im Internet informiert. Aktuell befindet sich der neue Paragraf nach wie vor in der Diskussion und stößt vielfach auf Ablehnung bzw. Skepsis. Bis es zu einer Umsetzung kommt, können allerdings noch einige Jahre vergehen, nach wie vor ist es noch nicht einmal sicher, dass das neue EU-Verbraucherrecht überhaupt umgesetzt wird.