Unzulässige AGB-Klauseln für Online-Shops
Erstellt am: 09.02.2018zuletzt geändert am: 09.02.2018
Stimmen Formulierungen und Inhalte der AGB eines Online-Shops nicht, kann das schnell zur Abmahnung führen, denn unwirksame Klauseln sind wettbewerbswidrig. Im BGB wird im § 307, Abs. 1 insbesondere auf die Wichtigkeit der Gebote von Treu und Glauben und der Verständlichkeit hingewiesen.
Zulässigkeit von Teillieferungen
Auch das darf nicht in die AGB. Laut § 266 BGB ist der Schuldner zu Teilleistungen nicht berechtigt. Davon darf auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht abgewichen werden.
Unverbindliche Lieferfristen
Der Verbraucher muss über den Termin, bis zu dem die Waren geliefert werden, informiert werden. Steht in den AGB, dass Lieferfristen unverbindlich sind, wenn kein verbindlicher Termin schriftlich zugesagt wurde, ist diese Klausel unwirksam.
Meldefrist bei Mängeln
Der Online-Händler darf für die Reklamation bei Mängeln keine Frist setzen. Die Mängelhaftungsrechte bleiben unberührt, auch wenn der Käufer das Produkt erst einen Monat oder länger nach Zustellung öffnet und einen Mangel oder Schaden feststellt.
Gefahrübertragung beim Versand
Wälzt der Online-Händler das Versandrisiko auf den Käufer ab und wählt Formulierungen, in denen er nur die ordnungsgemäße und rechtzeitige Lieferung an das Transportunternehmen zusichert, handelt es sich um eine unwirksame Klausel, da dies laut BGH-Urteil eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers bedeutet.
Die salvatorischen Klauseln
Damit sichern sich Unternehmen in ihren AGB gerne ab und wählen zum Beispiel folgende Formulierung:
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Ist dies der Fall, dann gelten die rechtlichen Bestimmungen. Der Online-Händler darf davon nicht abweichen.
Auf den Wortlaut achten!
Schon kleine Formulierungsfehler in den AGB können zu deren Unwirksamkeit und Abmahnungen führen. Deshalb sollte auf jeden Fall ein Anwalt prüfen, ob die Klauseln richtig und rechtswirksam sind. Die Überprüfung kann auch nötig sein, wenn Gesetze geändert wurden.