Der richtige Umgang mit negativen Shop-Bewertungen
Erstellt am: 25.01.2018zuletzt geändert am: 25.01.2018
Wer seinen Kunden im Online-Shop die Möglichkeit zur Abgabe von Bewertungen gibt, profitiert von positiven Statements, muss aber immer auch mit Negativbewertungen rechnen. Der richtige Umgang damit sagt viel über den Online-Shop aus, die richtige Reaktion schafft Vertrauen.
Reaktionsfehler – Wie man es nicht machen sollte
Die spontanen Reaktionen auf negative Produkt- oder Shop-Bewertungen sind meist auch die am wenigsten sinnvollen. Das gilt, wenn die Bewertung im eigenen Online-Shop erscheint, aber auch dann, wenn die Kunden eines der vielen Bewertungsportale nutzen
Ignorieren
Wer unwahren Behauptungen nicht widerspricht, lässt sie ohne Klarstellung im Netz stehen, außerdem provoziert Ignoranz häufig ein „Nachhacken“ des unzufriedenen Kunden. Bleibt berechtigte Kritik unbeachtet, kann das potenzielle Neukunden abschrecken.
Rechtfertigen
Vorschnelles Handeln sollte dennoch vermieden werden!
Rechtfertigen
Wer sich rechtfertigt, wirkt oft schuldig oder wirkt schnell unprofessionell. Richtiger ist eine sympathische Entschuldigung oder eine neutral gehaltene Stellungnahme.
Bewertung löschen bzw. löschen lassen
Geschäftsschädigende Bewertungen können durchaus gelöscht werden, bei einfach nur negativen Bewertungen oder Kritik, kann dieses Vorgehen wie ein Schuldeingeständnis wirken.
Der Gang zum Anwalt
Einen Anwalt einzuschalten kostet Geld und ob am Ende der Bewerter bezahlen muss ist fraglich. Zwar übt man mit einem Brief vom Anwalt deutlich Druck aus, dies kann jedoch auch zu einer Trotzreaktion führen.
Die einstweilige Verfügung
Die Einschaltung des Gerichtes sollte das absolut letzte Mittel sein und möglichst vermieden werden. Kosten, Zeitaufwand und Ärger warten häufig auf den Händler, weiterhin sind rechtliche Schritte nur dann erfolgreich, wenn tatsächlich ein Tatbestand vorliegt wie zum Beispiel Schmähkritik oder unwahre Behauptungen, die als Tatsachen dargestellt werden.Wer einen Fall von negativer Bewertung als geschäftsschädigend einschätzt und die Angelegenheit nicht selbst in den Griff bekommt, sollte sich Rat suchen – und zwar bevor unüberlegte Schritte vorgenommen werden. Generell muss für jeden einzelnen Fall das richtige Vorgehen entschieden werden, denn ein Patentrezept gibt es nicht.Wie im eigenen apt-shop mit Artikelbewertungen umgegangen wird, können Sie
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