Retouren dürfen nicht in den Müll

Erstellt am: 12.02.2020
zuletzt geändert am: 12.02.2020

 

Die Nachricht, dass Amazon Retouren im großen Stil entsorgt, hat vor Weihnachten für viel Aufregung gesorgt. Jetzt hat auch die Politik reagiert: Mit einem neuen Paragrafen im Kreislaufwirtschaftsgesetz, der Online-Händler dazu verpflichtet, Retouren weiterzuverwenden, zum Beispiel als B-Ware oder auch als Spende.

Eine neue Formulierung aus dem Bundesumweltministerium

Mit der sogenannten Obhutspflicht werden Versandhändler verantwortlich für von ihnen verkaufte und versendete Artikel. Sinn des neu geschaffenen Paragrafen 23 ist es, Langlebigkeit und ressourcenschonende Verwendung zu erreichen. Diese Aufgabe fällt den Verkäufern zu. Laut Ministerium geht es dabei nicht nur um Müllvermeidung, auch soziale Aspekte spielen eine Rolle. Ebenfalls gefordert wird, dass sich die Produktion bzw. das Angebot stärker an der Nachfrage ausrichten, zum Beispiel durch erhaltende Transport- und Lagermethoden. Muss eine Ware vernichtet werden, müssen sich Händler dafür rechtfertigen. Nur unter bestimmten Umständen ist eine Vernichtung noch zulässig.

Beschluss am 12. Februar 2020

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz liegt heute dem Bundeskabinett zum Beschluss vor. Da die neue Obhutspflicht der Verordnungsermächtigung unterliegt, kann sie ohne Befragung des Parlaments von der Regierung beschlossen werden.

Welche Retouren dürfen noch auf den Müll?

Im Zuge der neuen Transparenzregelung müssen Versandhändler begründen, warum sie einen Retourenartikel entsorgen. Akzeptierte Gründe sind zum Beispiel starke Schäden an der Ware oder Hygienevorschriften. Auch dann, wenn ein Händler nachweisen kann, dass eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit vorliegt, darf die Retoure entsorgt werden.

Der § 23 in der Praxis

Wie bei allen neu erlassenen Verordnungen und Gesetzen wird auch hier erst die Zeit zeigen, wie die Obhutspflicht konkret in der Praxis gehandhabt wird. Die Handelsverbände wie zum Beispiel der HDE sehen das Gesetz kritisch. Dort wird ein Anstieg der Bürokratie befürchtet. Für den Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) ist der Fokus auf den Online-Handel unnötig, da gerade dort ohnehin ein hohes Maß an Transparenz und Effektivität die Regel ist.Quelle: spiegel.de

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