Haftung für verlinkte Inhalte im Online-Shop
Erstellt am: 08.01.2020zuletzt geändert am: 08.01.2020
Verlinkt ein Online-Händler auf seiner Shop-Seite externe Inhalte, stellt sich immer wieder die Frage nach einer eventuellen Haftung für den eingesetzten Hyperlink. Bereits im Jahr 2016 hat der BGH hierzu ein Urteil gefällt.
Die Auffassung des BGH
Grundsätzlich ist der Bundesgerichtshof der Auffassung, dass ein Seitenbetreiber nicht für die Inhalte haftet, auf die er verlinkt hat – auch dann nicht, wenn diese wettbewerbswidrig sind. Da diese Frage in Telemediengesetz und E-Commerce-Richtlinie nicht geklärt ist, müssen andere Vorschriften herangezogen werden. Diese besagen, dass eine Haftung erst dann eintritt, wenn derjenige, der den Link setzt, sich die Inhalte auf der fremden Webseite „zu Eigen“ macht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Link als Quelle oder Beleg für eigene Inhalte verwendet wird, das eigene Angebot ergänzt oder der Inhalt als Frame auf der Shop-Seite eingebettet ist. Im letzten Fall ist es wichtig, den Inhalt als fremden Inhalt zu kennzeichnen.
Auf Nummer sicher gehen: Auf die Startseite verlinken
Wird auf die Startseite einer fremden Webseite per Hyperlink verwiesen, wird die Gefahr der Haftung zusätzlich reduziert, wenn auf dieser keine wettbewerbswidrigen Inhalte veröffentlich sind. Dann ist es unerheblich, ob dies auf einer Unterseite stattfindet. Ein durchschnittlicher Seitenbesucher kann nicht davon ausgehen, dass eine Verlinkung auf die Startseite eine Verantwortlichkeit für den kompletten Seiteninhalt impliziert.
Haftung für Hyperlinks vermeiden
Wer eine eventuelle Haftung für verlinkte Inhalte fremder Webseiten vermeiden will, sollte sich an folgende von der
it-recht-kanzlei empfohlenen Regelungen halten:
- Generell auf die Startseite einer externen Webseite anstatt auf Deep-Links verweisen
- Den Link nicht zu nutzen, um das eigene Angebot zu vervollständigen (Inhalte einbetten)
- Den Link nicht nutzen, um einen eigenen redaktionellen Beitrag zu ergänzen
- Verlinkte Inhalte nach Hinweisen von Dritten über eine eventuelle Rechtswidrigkeit löschen
- Verlinkte Inhalte löschen, wenn eine Rechtswidrigkeit erkannt wird
Weiterhin schützen sich Seitenbetreiber, wenn sie auf der eigenen Webseite erklären, dass sie sich die Inhalte verlinkter Seiten nicht zu eigen machenQuelle:
hk24.de