Redaktionelle Texte im Online-Shop – Wer ist verantwortlich?

Erstellt am: 13.03.2019
zuletzt geändert am: 13.03.2019

 

Dass jeder Online-Shop ein rechtsgültiges Impressum nach Telemediengesetz (35 TMG) benötigt, ist bekannt. Deutlich weniger populär ist die Tatsache, dass unter Umständen auch für die redaktionellen Texte im Shop, zum Beispiel im angehängten Blog, ein inhaltlich Verantwortlicher benannt werden muss.

Die gesetzlichen Vorgaben

Der § 55, Absatz 2 des Rundfunkstaatsvertrags besagt folgendes:
Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben zusätzlich zu den Angaben nach den §§ 5 und 6 des Telemediengesetzes einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen. Werden mehrere Verantwortliche benannt, so ist kenntlich zu machen, für welchen Teil des Dienstes der jeweils Benannte verantwortlich ist.
 Im Klartext bedeutet dies, dass immer dann, wenn auf einer gewerblichen Webseite Texte veröffentlicht werden, die als „journalistisch-redaktionell“ definiert sind, eine erweiterte Informationspflicht gilt. Kriterien für diese Textart sind grundsätzlich:
  • Relevanz für die öffentliche Meinungsbildung
  • Thematische Relevanz für die Öffentlichkeit
  • Publizistische Qualität

Gilt die Rechtsprechung auch für Online-Shops?

Wendet man die oben genannten gesetzlichen Kriterien auf Texte im Online-Shop an, ist in vielen Fällen fraglich, ob es sich dabei tatsächlich um journalistisch-redaktionelle Texte handelt, für die die erweiterte Informationspflicht gilt. Einige Textformen sind bereits jetzt anerkannterweise von dieser Definition ausgenommen, zum Beispiel:
  • Angebote und Werbung
  • Produktbeschreibungen
  • Über-uns-Texte

Blogartikel können journalistisch-redaktionell sein!

Ist im Online-Shop ein eigener Blog integriert, kann das Gesetz je nach Inhalt der Artikel allerdings durchaus greifen. Dies hängt von Themenschwerpunkten und Inhalten ab. Gehen diese über die Werbung für die eigenen Produkte hinaus und befassen sich mit gesellschaftlichen Aspekten oder sind thematisch relevante Pressemitteilungen dort veröffentlicht, kann aus der ursprünglich rein kommerziellen Ausrichtung eines Online-Shops ein redaktionell-journalistischer werden.Wichtig: Entscheidend dafür, dass innerhalb des Shops ein für die redaktionellen Texte Verantwortlicher benannt wird ist, dass der Blog, bzw. die Texteinträge direkt mit dem Shop verknüpft sind!  Quelle: it-recht-kanzlei.de

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