Hyperlinks adé: Linkhaftung macht Seitenbetreibern Verlinkung madig

Erstellt am: 20.12.2016
zuletzt geändert am: 20.12.2016

 

Im September 2016 sorgte der Europäische Gerichtshof mit einem Urteil für Schlagzeilen, in dem er die Haftung von Seitenbetreibern für Hyperlinks feststellte, die auf rechtsverletzende Inhalte verweisen. Nun wurde ein weiterer Fall bekannt, in dem ein deutsches Gericht dieselbe Frage zu beantworten hatte – mit erschreckendem Ausgang.

LG Hamburg bestätigt Linkhaftung

Ein Seitenbetreiber hatte auf ein Foto unter Creative-Commons-Lizenz verlinkt. Was er jedoch nicht wusste: Das Bild wurde nachträglich bearbeitet, was aber nicht entsprechend gekennzeichnet wurde. Die Richter des Landgericht Hamburg stellten fest, dass der Verlinker eine rechtswidrige öffentliche Wiedergabe des Fotos an ein neues Publikum begangen hatte, indem er darauf verlinkt hatte. Es wurde klargestellt, dass der Verlinker vor der Verlinkung hätte prüfen müssen, ob das Foto rechtmäßig verwendet worden war. Der Beklagte hingegen gab zu, dass er gar nicht auf die Idee gekommen wäre, diesbezüglich nachzufragen. In der Folge waren die Richter überzeugt, dass er die ihm zumutbare Nachforschung bezüglich der Rechtmäßigkeit unterlassen habe.

Was das für Shopbetreiber bedeutet

Vorerst bleibt noch abzuwarten, wie sich das Urteil des EuGH in der Praxis tatsächlich auswirken wird. Der Beschluss des LG Hamburg zeigt allerdings schon einen Tenor in die für Unternehmer falsche Richtung. Bestätigen die deutschen Gerichte weiterhin die Pflicht zur Linkhaftung, so kann sich daraus für Unternehmer ein enormer Mehraufwand ergeben. Nach Ansicht des EuGH ist es Unternehmen, die im Internet mit einer Gewinnerzielungsabsicht agieren, zuzumuten, sich im Vorfeld von der Rechtmäßigkeit der verlinkten Inhalte zu überzeugen. Andernfalls müsse man davon ausgehen, dass die Rechtswidrigkeit bekannt war. Zudem muss die sorgfältige Prüfung dokumentiert werden, damit sie im Fall der Fälle nachgewiesen werden kann.Allgemeine Disclaimer schützen übrigens meistens nicht vor der Linkhaftung. Sie befreien nicht davor, die verlinkten Inhalte im Einzelnen prüfen zu müssen.Praxistipp: Solange dieses Thema nicht weiter konkretisiert wird, bewegen Sie sich mit Verlinkungen in einer rechtlichen Grauzone. Haben Sie deshalb ein kritisches Auge auf verlinkte Angebote. Grafiken können Sie durch die Google-Bildersuche überprüfen. Tauchen sie auf mehreren Seiten mit unterschiedlichen Quellenangaben oder in verschiedenen Versionen auf, könnten sie zum Problem werden. Auch für Texte gibt es Plagiatsfinder, die eine Prüfung auf Duplikate ermöglichen. Verlinken Sie nicht auf Websites, die rechtlich schwierige Themen behandeln (z. B. extremistische Inhalte, pornografisches Material, gewaltverherrlichende Seiten).Quelle: BVDW.org

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