Rechtliche Änderungen zum 28.05.2022

Erstellt am: 13.05.2022
zuletzt geändert am: 13.05.2022

Ab dem 28.05.2022 gelten neue gesetzliche Regelungen, welche auf die Preisangaben-Richtlinie zurückführen.
Diese Richtlinie wirkt innerhalb der EU und ist von den einzelnen Mitgliedstaaten selbst umzusetzen. In Deutschland geschieht dies durch die Preisangabenverordnung.
Die rechtlichen Änderungen umfassen die Angabe von Grundpreisen, sowie bei Sonderpreisen und Rabattaktionen die Darstellug des vorherigen Preises.
Neben diesen Änderungen aus der PangV gibt es auch neue Regelungen für Bewertungen.


 

Grundpreise

Bei den Grundpreisen ändern sich die zulässigen Einheiten. So müssen ab dem 28.05.2022 einheitliche Einheiten wie 1 Kilogramm bzw. 1 Liter als Grundpreiseinheit angeben werden.
D.h. also ab dem 28.05.2022 darf kein Händler mehr einen Grundpreis im Gramm oder Milliliter angeben. Sollte man dies denn noch tun, läuft man der Gefahr eine Abmahnung entgegen.
Weitere Informationen dazu bei unserem Partner it-recht-kanzlei!
 

Sonderpreise und Rabattaktionen

Bewerben Sie Produkte mit Sonderpreisen oder Rabattaktionen, so ist als ursprünglicher Preis immer der günstigste Preis der letzten 30 Tage anzugeben.
Somit soll sichergestellt werden, dass Händler nicht vor einer Rabattaktion den ursprünglichen Preis künstlich anheben.
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Produktbewertungen

Ab dem 28.05.2022 gelten auch neue Informationspflichten zu Produktbewertungen von Verbrauchern.
Hierbei ist darüber zu informieren, ob und ggf. wie sichergestellt wurde, dass Bewertungen nur von Verbrauchern stammen, die diese Produkte auch erworben haben.

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