Kein Medikamentenverkauf über Amazon!

Erstellt am: 26.04.2018
zuletzt geändert am: 26.04.2018

 

Nach einem neuen Urteil des Landgerichtes Dessau (28.3.2018, 3 O 29/17) ist der Verkauf von Medikamenten über den Amazon Marktplatz nicht zulässig. Die Begründung des Urteils liegt im Datenschutz, da beim Verkauf apothekenpflichtiger Medikamente besondere Bedingungen gelten.

Medikamente bestellen – Besondere Daten

Das Datenschutzrecht kennt verschiedene Arten von Daten, unter anderem die „besonderen Daten“. Damit sind Angaben über die Herkunft, politische Meinungen, das Sexualleben oder die Gesundheit gemeint. Auch Angaben zu Krankheiten und medizinische Behandlungen fallen unter diesen Passus und zwar als direkte wie auch indirekte Angaben. Das Landgericht entschied, dass bei der Bestellung von Medikamenten die Weitergabe besonderer Daten vorliegt, da das Medikament an sich indirekt Informationen über Krankheiten, bzw. den Gesundheitszustand des Käufers preisgibt.

Nur mit besonderer Einwilligung!

Sollen oder müssen solche Daten verarbeitet werden, ist eine besondere Einwilligung durch den Käufer nötig, in der der Weiterverwendung ganz explizit zugestimmt wird. Allerdings gibt es diese Art der Einwilligung bei amazon nicht – weder direkt beim Einkauf noch bei der Eröffnung eines Kundenkontos werden derartige Einwilligungen eingeholt.

Ausnahmen, die bei amazon nicht gelten!

Theoretisch muss der Apotheker, der zur Geheimhaltung verpflichtet ist, diese Einwilligung nicht einholen, da sie unter die gesetzlichen Ausnahmen fällt: Sensible Daten dürfen ohne weitere Einwilligung zum Zweck der Gesundheitsvorsorge erhoben werden, denn der Datenverarbeiter ein Berufsgeheimnisträger ist. Bei Apothekern ist dies der Fall. Allerdings werden beim Verkauf über amazon die Daten nicht vom Apotheker direkt, sondern von der Plattform erhoben – und die zählt nun mal nicht zu den Berufsgeheimnisträgern.

Fazit:

Der Verkauf von Medikamenten über amazon verletzt die datenschutzrechtlichen Vorschriften ebenso wie die von Apothekergesetz und Apothekerbetriebsordnung. Wenn also ein Apotheker apothekenpflichtige Medikamente über amazon verkauft, handelt er rechtswidrig.

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