Angemessene Zahlungsmittel in Onlineshops: Wenigstens eine kostenlose Variante

Erstellt am: 31.01.2017
zuletzt geändert am: 31.01.2017

 

Das Landgericht Hamburg hat darüber entschieden, welche Zahlungsarten für Verbraucher zumutbar sind. Demnach zählen „Visa Entropay“ und „Viabuy Prepaid MasterCard“ nicht zu den in Deutschland üblichen und zumutbaren Zahlungsmitteln.

Zumutbare Zahlungsmittel

Wenn Sie Betreiber eines Onlineshops sind, sollten Sie künftig darauf achten, keine zusätzlichen Gebühren auf die Auswahl der Zahlungsart von Ihren Kunden zu verlangen. Das ist nur dann zulässig, wenn mindestens eine gängige und kostenlose Zahlungsart bereitgestellt wird.

Der konkrete Fall: Keine üblichen kostenfreien Zahlungsmittel

Anlass zum Rechtsstreit gab ein Flugbuchungsportal. Es bot Verbrauchern verschiedene Möglichkeiten zur Zahlung an. Nach der Auswahl der Zahlungsart erlebte der Kunde jedoch eine Überraschung, da eine zusätzliche Gebühr veranschlagt wurde. Nur die Zahlungsarten „Visa Entropay“ und „Viabuy Prepaid MasterCard“ konnten kostenlos genutzt werden.Nach Ansicht des Klägers hätte die Beklagte dem Verbraucher ein gängiges Zahlungsmittel anbieten müssen, das keine zusätzlichen Gebühren nach sich zieht. Die Entgelte für die übrigen Zahlungsarten dürften nicht höher sein, als es dem tatsächlichen Aufwand des Anbietenden entspricht. „Visa Entropay“ und „Viabuy Prepaid MasterCard“ seien nicht üblich in Deutschland. Dieser Ansicht schloss sich das LG Hamburg an. Es sei unzulässig, für alle übrigen Zahlungsarten Gebühren zu erheben (Urteil vom 18. November 2016, Az. 315 O 28/16).Das Gericht bezieht sich auf § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB. Hiernach ist eine Vereinbarung unwirksam, mit der ein Verbraucher verpflichtet wird, eine Gebühr für die Erfüllung seiner vertraglichen Zahlungspflichten zu bezahlen. Der Kunde darf nicht dazu gedrängt werden, eine unübliche Zahlungsart zu nutzen, nur um zusätzliche Gebühren zu vermeiden.

Fazit

Achten Sie als Betreiber eines Onlineshops darauf, dass Sie wenigstens eine gängige Zahlungsmethode wie die Rechnungszahlung oder PayPal kostenfrei anbieten, um kein unnötiges Risiko einzugehen.

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