Abmahnen – So geht es richtig!

Erstellt am: 27.04.2018
zuletzt geändert am: 27.04.2018

 

Viele Online-Händler werden heute wegen „Kleinigkeiten“ mit Abmahnungen bombardiert, eine ganze Industrie hat sich gebildet. Doch es gibt auch Fälle, in denen man als Online-Unternehmer selbst zu dieser Maßnahme greifen muss – weil Konkurrenten das Wettbewerbsrecht verletzen und damit die eigene Existenz schädigen.

Wettbewerbsregeln müssen eingehalten werden!

Jedes Unternehmen muss sich an das Wettbewerbsrecht halten, das einerseits die Mitbewerber, andererseits den Verbraucher schützen soll. Der Markt ist hart und so kommt es immer wieder vor, dass sich Konkurrenten auf Kosten anderer Händler Vorteile verschaffen möchten. Dies kann durch einen Verstoß gegen die Verbraucherschutzrechte, Herabwürdigung der Konkurrenz durch Fake-Bewertungen oder falsche Behauptungen zur eigenen Spitzenstellung geschehen. Auch Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen können Grund für eine Abmahnung sein.

Wettbewerber können abmahnen

Verschafft sich ein Mitkonkurrent durch unfaire Wettbewerbsmethoden Vorteile zu Lasten des eigenen Shops, kann ein Online-Händler mit einer Abmahnung gegen den Verstoß vorgehen. Im ersten Schritt sollte von einem Anwalt geprüft werden, ob es sich auch wirklich um einen rechtswidrigen Verstoß handelt. Ist dies der Fall, verschickt der Anwalt das entsprechende Abmahnschreiben und verlangt eine Unterlassungserklärung, mit der sich der Angeschriebene verpflichtet, die wettbewerbswidrigen Handlungen einzustellen und auch in Zukunft zu unterlassen. Hält er sich nicht daran, wird ihm eine Vertragsstrafe auferlegt.

Schadensersatz bei Verstößen

Kann ein Online-Händler konkret einen finanziellen Schaden durch die wettbewerbswidrigen Handlungen des Konkurrenten nachweisen, entsteht ein Schadensersatzanspruch. Auch hier sollte ein Anwalt genau prüfen, ob eine Schadensersatzforderung berechtigt ist und Aussicht auf Erfolg hat.

Wer trägt die Kosten?

Die Anwaltskosten werden meist beim Abgemahnten eingefordert. Wer berechtigt abmahnt, hat einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Abmahnung, insbesondere der Anwaltskosten.

Wenn es vor Gericht geht

Gerichtsverfahren sollten wenn möglich vermieden werden. Manchmal kommt man aber nicht darum herum, zum Beispiel, wenn der Abgemahnte die Abschlusserklärung nicht unterschreibt oder die Abmahnung generell nicht anerkennt. Geht der Fall vor Gericht, wird eine sogenannte Hauptsacheklage erhoben – wird der Konkurrent verurteilt, trägt er zu allem anderen auch die Verfahrenskosten.

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