Social Media Marketing – die rechtssichere Facebookseite
Erstellt am: 04.01.2018zuletzt geändert am: 04.01.2018
Mit einer eigenen Facebook-Seite kann ein Shop effektiv virales Marketing betreiben. Um den Social Media-Auftritt rechtssicher zu gestalten, sind einige Punkte zu beachten. Auch das Vertrauen der Kunden kann durch unprofessionelle oder sogar unerlaubte Maßnahmen leiden.
Markenrechte bei der Namenswahl beachten
Bei der Auswahl des Namens für die Facebook-Seite muss der Online-Händler darauf achten, dass keine fremden Marken- oder Namensrechte verletzt werden. Ideal ist es, den eigenen Firmen- bzw. Shopnamen zu verwenden, dies dürfte in der Regel keine Probleme verursachen, da der Name dem Online-Shop „gehört“.
Impressumspflicht beachten!
So wie der Online-Shop selbst, braucht auch die Facebook-Seite ein Impressum nach §§ 5 TMG, 55 RStV. Wichtige Vorgabe: Das Impressum muss leicht und mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Auf der Facebook-Seite können die erforderlichen Angaben unter dem Punkt Info oder auf der integrierten Impressums-Unterseite angegeben werden.
Achtung Gewinnspiele!
Gewinnspiele und Rabattaktionen sind ideal für einen Online-Shop, um Aufmerksamkeit zu erregen. Wichtig: Die rechtlichen Vorgaben rund um Gewinnspiele und Rabatte müssen beachtet werden, weiterhin besitzt Facebook gesondert Regeln zu Gewinnspielen, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen.
Fotos und Grafiken – Nutzungsrechte beachten
Postings mit Bildern oder Grafiken erregen mehr Aufmerksamkeit als reine Textbeiträge. Bei der Veröffentlichung müssen dem Seiteninhaber die entsprechenden Nutzungsrechte und Lizenzen vorliegen, sonst ist die Veröffentlichung abmahnfähig. Auch kostenfreie Bilder dürfen nicht uneingeschränkt verwendet werden. Deshalb gilt: Erst prüfen, dann posten!
Selbst erstellte Bilder und Grafiken
Hat ein Online-Shop eigene Fotos erstellt, dürfen die in der Regel auch veröffentlicht werden. Das gilt auch für Bilder oder Grafiken von Angestellten. Allerdings nur so lange diese fürs Unternehmen arbeiten. Nach Ende des Arbeitsvertrags ist die Weiterverwendung nur noch mit einer schriftlichen Einwilligung des Erstellers erlaubt.
Die Verantwortung trägt der Betreiber
Inhalte auf der eigenen Facebook-Seite liegen in der Verantwortung des Betreibers. Nicht erlaubt sind Kommentare, die die Rechte Dritter verletzen, Preisangaben müssen dem § 1 der Preisangabenverordnung entsprechen.