Bundeskartellamt prüft Amazon

Erstellt am: 20.08.2018
zuletzt geändert am: 20.08.2018

 

Wie schon bei Facebook kündigt das Bundeskartellamt jetzt auch eine Überprüfung von Amazon an. Geklärt werden soll dabei, ob die Plattform andere Händler benachteiligt. Durch die besondere Architektur der Plattform besteht laut Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt grundsätzlich ein Potenzial zur Wettbewerbsbehinderung. Dies erklärte er in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ).

Amazon und Dritthändler

Amazon fährt zweigleisig: Zum einen tritt die Plattform selbst als Händler auf und beliefert Endkunden. Zum anderen können Dritthändler dort ihre Waren verkaufen. Durch diesen hybriden Aufbau liegt der Verdacht schnell nahe, dass Amazon sich selbst bevorzugt, beim Kartellamt gibt es bereits einige Beschwerden dazu.

Wie wird geprüft?

In welcher Form die Prüfung von Amazon stattfinden wird, ist aktuell noch unklar. Sicher ist, dass sich das Bundeskartellamt einen genauen Überblick über Amazons Umgang mit Dritthändlern verschaffen möchte. Auch die Einleitung eines förmlichen Verfahrens wird in Erwägung gezogen.

Kartellamt will kleine Einzelhändler schützen!

Eine Stärkung der Position kleiner Händler vor den Online-Riesen hatte das Kartellamt bereits im letzten Jahr angekündigt. Dabei ging es um die Kooperation zwischen großen Herstellern und großen Internetplattformen. Es gäbe immer wieder Fälle, in denen Hersteller kleinen Shops den Vertrieb über fremde Plattformen verbieten, allerdings selbst mit diesen Plattformen zusammenarbeiten. Mundt sprach sich für eine Umkehr der Beweislast aus: Nur wenn Hersteller stichhaltige Gründe nennen können, sollten Sie den Online-Verkauf über Drittplattformen verbieten dürfen.Seit zwei Jahren hat das Bundeskartellamt auch Facebook im Visier und geht gegen das Datensammeln ohne Widerspruchsmöglichkeit durch die Nutzer vor. Eine Entscheidung gibt es hier noch nicht, nach weiteren Prüfungen sind jedoch noch Ergebnisse in diesem Jahr angekündigt.Quelle: Deutsche Welle

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