Markenrechtsverletzungen - Vorsicht Vornamen!

Erstellt am: 29.11.2020
zuletzt geändert am: 29.11.2020

 

Über DPMA oder EUIPO können in Deutschland oder Europa Marken angemeldet und damit geschützt werden. Markenrechtsverletzungen können zu Abmahnungen führen. Deshalb empfiehlt es sich, sich vorab über eventuelle Schutzrechte zu informieren. Als relativ sicher galten bislang Namen als Marken, insbesondere die Kombination aus Vor- und Nachnamen. Das ändert sich jetzt, wenn es um Vornamen geht.

Können Vornamen als Marken geschützt werden?

Grundsätzlich ja, es gibt bereits zahlreiche Vornamen mit markenrechtlicher Eintragung als deutsche Wortmarke. Bei einer vorhandenen Markeneintragung kann der Inhaber dagegen vorgehen, wenn andere diese Marke verwenden, denn er besitzt das exklusive Nutzungsrecht. Im Falle einer Abmahnung wegen der Verwendung eines Vornamens kommt es häufig zur Einwendung, dass diese nicht unterscheidungsfähig seien – das mag stimmen, allerdings spielt dieser Faktor keine Rolle mehr, wenn die Marke erst einmal eingetragen und damit geschützt ist.

Vornamen als Modellbezeichnung

In der Mode oder auch in der Möbelbranche werden Vornamen häufig nicht als Marke, sondern als Bezeichnung für einzelne Modelle verwendet. Ob es sich dabei um eine markenmäßige Nutzung handelt und ein Schutzcharakter vorliegt, bewerten die Gerichte unterschiedlich. Ein Urteil des OLG Frankfurt am Main, das allerdings nicht für alle Fälle gilt, sieht im verhandelten Fall in letzter Instanz in der Verwendung eines (geschützten) Vornamens als Modellbezeichnung jedenfalls keine Markenverletzung (Urteil vom 01.10.2019 - 6 U 111/16).

Titel der Vorsicht Vornamen!

Grundsätzlich sind Abmahnungen im Bereich Markenrechtsverletzung nur dann berechtigt, wenn die Marke (oder eben der Vorname), markenmäßig benutzt wird und es zu Verwechslungen kommen kann. Generell sollten Online-Händler und Hersteller vorsichtig sein und im Zweifelsfall lieber auf die Verwendung von Vornamen – gerade wenn sie bekannt und/ oder bekannterweise geschützt sind - verzichten. Nicht zwangsläufig entscheiden die Gerichte so wie im obigen Fall, denn es kommt auf viele einzelne Parameter an, die wiederum je nach Fall ganz unterschiedlich sein können.Weitere Informationen rund ums Markenrecht sind im Artikel Markenrecht auf einen Blick zu finden!Quelle: beckmannundnorda.de

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