E-Zigaretten-Verkauf im Online-Shop
Erstellt am: 10.06.2019zuletzt geändert am: 10.06.2019
Mit dem steigenden Bedarf an E-Zigaretten in den letzten Jahren hat sich für Online-Händler ein neuer Markt eröffnet. Beim Verkauf der Produkte müssen verschiedene Aspekte gründlich beleuchtet und rechtliche Vorgaben beachtet werden.
Werbeverbot für E-Zigaretten
Mit dem Inkrafttreten des Tabakerzeugnisgesetzes im Mai 2016 wurde die Werbung für Tabak- und verwandte Erzeugnisse stark reglementiert. Nebeb den Verbot der Printwerbung sind auch Radio-, TV- und Online-Werbung betroffen. So dürfen die Produkte werde über Facebook und andere Social Media Kanäle noch über Adwords-Kampagnen oder Content-Marketing beworben werden. Lediglich gegenüber Händlern und Herstellern darf noch geworben werden, ebenfalls erlaubt ist Außenwerbung, zum Beispiel in Form von Plakaten oder die Werbung im Kino nach 18 Uhr.
Online-Shop für E-Zigaretten als Franchise-Modell
Eine auf den ersten Blick einfache Möglichkeit, einen Shop zum Verkauf für E-Zigaretten zu eröffnen, bietet eine Franchisepartnerschaft, die mit Fachwissen und Know-How in der Unternehmensführung zur erfolgreichen Shop-Gründung beitragen. Zu beachten ist allerdings, dass es sich bei den Franchise-Gebern ebenfalls um recht junge Unternehmen handelt und der Wissensvorsprung nur wenige Jahre beträgt. Eine weitere Möglichkeit für einen schnellen Start ins Online-Business mit E-Zigaretten bietet
Dropshipping. Dieses Geschäftsmodell bietet die Möglichkeit, einen Online-Shop mit wenig Eigenkapital und ohne eigene Lagerflächen zu eröffnen.
Fachwissen ist unumgänglich
Wer darüber nachdenkt, einen Online-Shop für E-Zigaretten zu eröffnen, sollte auch über Fachwissen verfügen. Gerade dadurch, dass es sich um einen jungen Markt und ein relativ neues Produkt handelt, ist mit häufigen Anfragen zu den Produkten zu rechnen. Empfehlenswert ist eine Mitgliedschaft im Verband des eZigarettenhandels e. V. als Interessenvertretung und zum Erfahrungsaustausch.
Abmahngefahr bei fehlender Altersverifikation
Seit April 2016 dürfen E-Zigaretten nicht mehr an Minderjährige verkauft werden. Das gilt auch für die nikotinfreien Varianten. Beim Online-Verkauf von Tabakwaren und E-Zigaretten oder -Shishas ist eine wirksame Altersverifikation zwingend vorgeschrieben. Damit soll die Volljährigkeit des Bestellers sichergestellt werden. Fehlt diese im Online-Shop, ist der Shop-Betreiber abmahnfähig.Checkboxen oder eine Altersabfrage im Bestellprozess sind ebenso wie die Eingrenzung der Zahlarten nicht ausreichend, um den gesetzlichen Vorschriften zu genügen. Quelle:
it-recht-kanzlei.de,
firma.de