Auch zu virtuellen Shops passen Gutscheine
Erstellt am: 13.06.2016zuletzt geändert am: 13.06.2016
Als eines der ältesten Marketingmittel haben Gutscheine den digitalen Wandel mitgemacht. Sie sind Wegweiser für Interessenten und ein beliebter Service bei Stammkunden. Ehemalige Käufer werden ermuntert, wiederzukommen.
Viele Unternehmen bieten Gutscheine an
Heutzutage finden Gutscheine eher als viele andere Werbemittel Beachtung. Daher sind sie auch geeignet, um lediglich Aufmerksamkeit zu schaffen. Immer öfter bieten Onlinehändler Gutscheine in
Papier-, Kartenform oder als Online-Couponing an. Von Dankeschön-Wertgutscheinen nach erfolgter Bestellung über Jubiläumsrabatte, bis hin zu einem Gutschein bei Newsletterbestellung gibt es viele Möglichkeiten. Der Fantasie sind dabei kaum Grenzen gesetzt. Allerdings machen Gutscheine nur Sinn, wenn sie dem Kunden einen Mehrwert bieten sowie zumindest langfristig auch dem Onlinehändler nützen. Die bekannten Empfehlungsrabatte können helfen, den Kundenkreis zu erweitern. Zur
Kundenbindung sind Rabattgutscheine, die Kunden ab einem bestimmten Einkaufswert erhalten, gängig. Neukundenrabatte lassen sich sehr gut mit Onlinehändlern mit ähnlichen Zielgruppen austauschen. Als Beilage in den Paketen vom Onlineshop der/des jeweils Anderen gibt es so regelmäßig Werbemöglichkeiten.Zur (teilweisen) Lagerräumung eignen sich Gutscheine besonders gut. Weniger gefragte Produkte oder Dienstleistungen können so schneller bzw. öfter verkauft werden.
Bieten Gutscheine wirklich einen Mehrwert?
Ein Vorteil, der für das Anbieten von
Wertgutscheinen spricht, besteht in der zinslosen Liquidität. Auf der anderen Seite muss aber auch vorgesorgt sein, falls die Nachfrage plötzlich ungewöhnlich hoch ist. Kurze Gutschein-Laufzeiten können da Abhilfe schaffen. Zu kurze Laufzeiten können jedoch rechtlich problematisch sein. Wichtig ist, bei jeder Art von Gutscheinen über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen informiert zu sein.Momentan fällt bei Gutschein-Geschenken keine Umsatzsteuer an. Bei Gültigkeit für das Gesamtsortiment wird nur ein Zahlungsmittel gegen ein anderes getauscht (Geldersatzmittel). Daher wird die Mehrwertssteuer erst beim Kauf berechnet. Anders ist das bei einem Gutschein, der nur für ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Leistung eingesetzt werden können. Sie werden wie eine Anzahlung behandelt: die Umsatzsteuer muss schon beim Verkauf des Gutscheins abgeführt werden. Bei Rabatt-Kupons, die gratis ausgegeben werden, wird einfach der tatsächliche Preis beim Einsatz besteuert.Nicht eingelöste Wertgutscheine bedeuten zunächst einmal Gewinn. Mit der Zeit kann beim Kunden aber durch viele uneingelöste Gutscheine auch Unzufriedenheit entstehen.
Gutscheinaktion bis Gutscheinkampagne
Welche Gutscheinarten zu welchem Onlineshop passen ist sehr individuell und sollte durch eine Bedürfnisanalyse herausgefunden werden. Dabei gilt es, die Interessen des Onlinehändlers mit denen der Kunden unter einen Hut zu bringen. Besonders für die Nutzung kostenpflichtiger Gutscheinportale sollte ausgiebig reflektiert werden, welche Wirkung erwünscht ist und ob das über diesen Weg auch erreicht werden kann.Wer einfach mal ausprobieren möchte, Gutscheine anzubieten, kann für den Anfang Geschenkgutscheine zur Weihnachtszeit anbieten. Sie sind sehr beliebt und werden daher früher oder später möglicherweise sowieso nachgefragt.Zu viele Gutscheine sollten auch bei großen Gutscheinkampagnen nicht angeboten werden, da Kunden dann den gewöhnlichen Preis bald als unnötig teuer wahrnehmen. Auch im apt-shop können Sie die vielfältigen Optionen von
Gutscheinen nutzen und für Ihre Umsatzsteigerung einsetzen. Mit den
Onlineshop Funktionen des apt-shop stehen Ihnen die Gutscheine in allen Editionen zur Verfügung.