Amazon – Der Umgang mit Händlern soll sich ändern
Erstellt am: 23.07.2019zuletzt geändert am: 23.07.2019
Die gehäuften Beschwerden über Amazon von Händlerseite haben das Bundeskartellamt im letzten Jahr zu einer Prüfung des Marktplatz-Anbieters veranlasst. Es wurde ein offizielles Missbrauchsverfahren eingeleitet, bei dem die Geschäftsbedingungen und der Umgang mit den Händlern gründlich geprüft wurde. Amazon hüllte sich anfangs in Schweigen, nun leitet der Riese ein.
Das Verfahren vom November 2018
Die Einleitung des Verfahrens durch das Bundeskartellamt im November 2018 war eine Folge von Beschwerden über ungerechte Haftungsregeln, nicht transparente Kontosperrungen und Kündigungen und verzögerte oder gar nicht durchgeführte Zahlungen. Nun hat Amazon reagiert und das aus gutem Grund: Das Unternehmen selbst gibt an, dass fast 60 % des Bruttowarenumsatzes über die auf dem Marktplatz agierenden Händler generiert wird.
Neue Regelungen zu Gunsten der Händler
Die bis daher sehr einseitig (für Amazon) vorteilhaften Regelungen in den Geschäftsbedingungen wurden nun geändert, zum Beispiel:
- Die Haftung bei beschädigten Produkten ist gleichmäßiger verteilt.
- Das Kündigungsrecht wurde modifiziert und eine 30-Tage-Frist bei ordentlichen Kündigungen eingeführt.
- Kündigt Amazon einem Händler außerordentlich, muss dieser informiert und die Kündigung begründet werden.
- Der früher ausschließlich geltende Gerichtsstand in Luxemburg – was für unzufriedene Händler eine weitere Hürde zum Handeln darstellte – kann nun unter bestimmten Voraussetzungen auch nach Deutschland verlegt werden.
- Auch in Sachen Geheimhaltungspflicht gibt es eine Umstellung. Die Klausel, sich über das Unternehmen, bzw. die Geschäftsbeziehung zu äußern, wurde weitgehend reduziert.
In Kraft treten werden die
Änderungen in den Amazon-Geschäftsbedingungen zum 16. August 2019 und sind für das Binnenverhältnis zwischen Amazon und gewerblichen Dritthändlern gültig. Für private Kunden gibt es keine Händerungen.Mehr als 55-60 % des Handelsvolumen von Amazon werden durch Dritthändler erzeugt, 60-65 % der Händler haben Ihren Geschäftssitz in Deutschland. Übrigens hat nicht nur das deutsche Bundeskartellamt ein Verfahren gegen Amazon eingeleitet. Auch in Österreich und Luxemburg wurde gegen den Online-Riesen ermittelt und eigene Missbrauchsverfahren geführt.Quelle:
bundeskartellamt.de