Buchführungspflicht: Wann Sie Bücher führen müssen

Erstellt am: 06.01.2017
zuletzt geändert am: 06.01.2017

 

Wie aufwändig Ihres Buchhaltung in der Praxis ausfällt, hängt davon ab, ob Sie buchführungspflichtig sind oder nicht. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, hängt von verschiedenen Kriterien ab.

Kaufmann: Immer buchführungspflichtig

Wer dem Handelsgesetzbuch (HGB) zufolge als Kaufmann eingestuft wird, ist immer buchführungspflichtig (§ 238 HGB). Als Kaufmann gilt jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt, sofern das Unternehmen einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 1 HGB).

Ausnahmen von der Buchführungspflicht: Die Umsatz- und Gewinngrenzen

141 AO schreibt vor, dass alle Gewerbetreibenden und Land- und Forstwirte buchführungspflichtig werden, wenn sie eine der folgenden Grenzen überschreiten:
  • Umsatz > 600.000 Euro (Geschäftsjahre bis 2015: 500.000 Euro)
  • Gewinn > 60.000 Euro (Geschäftsjahre bis 2015: 50.000 Euro)
  • land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen > 25.000 Euro Wirtschaftswert
Diese Grenzen gelten allerdings nicht für Personen- oder Kapitalgesellschaften.

Sind Kleinunternehmer buchführungspflichtig?

Kleinunternehmer sind weder per se buchführungspflichtig noch immer davon befreit. Sofern sie ihre Umsatzgrenze von 17.500 Euro nicht unterschreiten, unterliegen sie natürlich nicht der Buchführungspflicht. Hat der Unternehmer allerdings eine bestimmte Gesellschaftsform gewählt, kann er auch als Kleinunternehmer buchführungspflichtig werden.

Buchführungspflicht je nach Gesellschaftsform

Eine Buchführungspflicht kann sich mitunter auch aus der Gesellschaftsform ableiten:

Bilanz oder EÜR: Ihr Jahresabschluss

RechtsformBuchführungspflicht
Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG)Handelsgesellschaften gelten nach § 6 HGB als Formkaufmann und sind daher buchführungspflichtig, unabhängig vom Umsatz oder Gewinn.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Partnergesellschaft (PartG)Solange die Grenzen nicht überschritten werden, tritt keine Buchführungspflicht ein.
Kommanditgesellschaft (KG), Offene Handelsgesellschaft (OHG)Durch die verpflichtende Handelsregistereintragung werden auch diese Rechtsformen zum Formkaufmann und sind deshalb buchführungspflichtig.
EinzelkaufleuteDie Buchführungspflicht entsteht erst, wenn die Grenzwerte überschritten werden.
FreiberuflerFür Freiberufler besteht nie eine Buchführungspflicht.

Bilanz oder EÜR: Ihr Jahresabschluss

Ob Sie buchführungspflichtig sind, wirkt sich auch auf die Art Ihres Jahresabschlusses aus. Liegt die Buchführungspflicht vor, so müssen Sie einen vollständigen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellen. Als nicht buchführungspflichtiger Unternehmer reicht eine vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung.Quelle: Weclapp

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