Brexit und der Online-Handel
Erstellt am: 11.04.2019zuletzt geändert am: 14.02.2024Noch ist der Brexit in der Schwebe und es ist unklar, was die Umsetzung für den Online-Handel bedeutet. Aktuell scheint es so, als würden Online-Händler nur wenig betroffen sein, Folgen könnte der Ausstieg von Großbritannien aus der EU jedoch für die Käufer selbst haben, die dann für Waren aus dem United Kingdom deutlich mehr bezahlen müssen.
Der aktuelle Stand beim Brexit
Durch die Verschiebung des Entscheidungstermins vom 29. März 2019 auf Ende Oktober haben EU und Großbritannien fürs erste den harten Brexit abgewendet. Noch ist also alles in der Schwebe und bis zu einer Entscheidung ändert sich für den Online-Handel nichts. Unternehmen und Online-Händler sollten dennoch bereits jetzt über mögliche Umstellungen und Maßnahmen für den Fall des Falles nachdenken.
Zollabgaben für Einkäufer
Wenn der harte Brexit durchgeführt wird, hat das insbesondere auf die Zollabgaben sowie die Mehrwertsteuer Auswirkungen, Einkäufer müssen mit hohen Einfuhrabgaben für Waren aus Großbritannien rechnen, auch Verbraucher, die direkt aus dem Land bestellen, müssen dann deutlich mehr bezahlen. Geschätzt wird ein Anstieg um bis zu 15 %. Allerdings hat die britische Regierung bereits verkündet, dass sie auf 87 % der Waren keine Importzölle vergibt.
Probleme für Limited-Unternehmer
Kleine Online-Shops, die sich für die Limited-Variante entschieden haben, könnten vor allem bei einem ungeregelten Brexit in Schwierigkeiten geraten. Die Niederlassungsfreiheit verfällt mit dem harten Brexit ohne Austrittsabkommen und die Unternehmer müssen die Gesellschaftsform wechseln. An dieser Stelle hat die Bundesregierung bereits reagiert und einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der die Umstellung erleichtert.
Das meint der Händlerbund
Als größter Onlinehandels-Verband in Europa beschäftigt sich auch der
Händlerbund mit der Brexit-Thematik und empfiehlt, Ruhe zu bewahren: „Allein der Versand in ein (künftiges) Nicht-EU-Land führt zu keinen rechtlichen Änderungen für deutsche Online-Händler. Beim Versand außerhalb der EU werden weiterhin deutsche Rechtsvorschriften anwendbar sein, soweit sie vereinbart wurden. Für die Rechtstexte im Online-Shop ändern sich eventuell Feinheiten bei der Formulierung. Eine Pflicht, den Kunden über anfallende Zölle, Steuern oder Gebühren zu informieren, besteht weiterhin nicht.“