In der Datenschutzerklärung muss das Kontaktformular integriert werden
Erstellt am: 27.06.2016zuletzt geändert am: 27.06.2016
Um den
Datenschutz im Internet gibt es seit Jahren heftige Kontroversen. Angela Merkels berühmter Satz „Das Internet ist Neuland für uns“ drehte sich genau um die Frage, wie die Daten von Internet – Surfern besser gesichert werden könnten. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt ist Anfang 2016 ein Gesetz in Kraft getreten, dass den Datenschutz im Internet stärken sollte. Doch dieses Gesetz kann dazu führen, dass 80 Prozent aller Websites abmahngefährdet sind. Warum dies so ist, und was Sie dagegen unternehmen können, verraten wir in diesem Beitrag.
80 Prozent aller Websites von Abmahnung bedroht
Die Änderung des Datenschutzes kann für viele Betreiber von Websites ein teures Unterfangen werden. Nun kann jeder, der eine nicht korrekte oder aktuelle
Datenschutzerklärung auf der eigenen Website verwendet, von Konkurrenten abgemahnt werden. Somit richtet sich dieses Gesetz nicht nur an Betreiber von
Onlineshops, sondern jeder Betreiber einer Website ist hiervon betroffen. Nun gilt, dass derjenige, der personenbezogene Daten wie Name, Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon oder die IP-Adressen der Websitenbesucher erfasst, eine korrekte Datenschutzerklärung in das Kontaktformular integrieren muss.
Warum der Datenschutz so wichtig ist
Grundsätzlich gilt, dass in Deutschland derjenige, der Daten der Besucher der eigenen Homepage erfasst, hierüber Rechenschaft ablegen muss, wie diese Daten verwendet werden. Tut er dies nur unzureichend oder überhaupt nicht, liegt laut Ansicht des Oberlandesgerichtes Köln ein Wettbewerbsverstoß vor, der wiederum zu einer Abmahnung führen kann (Az. 6 U 121/15). Mit diesem Urteil, dass den Datenschutz und somit die Verbraucher im Internet stärkt, reiht sich das OLG Köln in eine Reihe ähnlicher Urteile ein, beispielsweise des OLG Hamburgs (Az. 3 U 26/12), des OLG Karlsruhe (Az. 6 U 38/11) sowie des Landgericht Berlins (Az. 16 O 504/14).
Fazit des Urteils und des neuen Gesetzes
Für alle Betreiber einer Homepage sollte das Urteil des OLG Köln ein Warnschuss sein. Da eine Abmahnung ein ziemlich teures Unterfangen sein kann, sollte jeder Betreiber einer Homepage die Datenschutzerklärung den neuesten Anforderungen anpassen. Dafür sollte dieses in das Kontaktformular integriert werden. Aufgrund der neuen kritischen Haltung der Internetnutzer bezüglich der Frage, was mit den eigenen Daten im Internet passiert, kann sich eine Aktualisierung auch positiv auf das Vertrauen der Besucher auswirken und so einen positiven Nebeneffekt besitzen.
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