Werbemittel Warenprobe

Erstellt am: 22.02.2020
zuletzt geändert am: 22.02.2020

 

Gerade im Online-Handel ist es nicht leicht, Kunden langfristig an sich zu binden. Ein Mittel ist es, Kunden bei einer Bestellung kostenlose Warenproben zukommen zu lassen. Nichts überzeugt einen Kunden mehr als die persönliche Begutachtung eines Produktes. Diese Marketingmaßnahme eignet sich für Kosmetik und Lebensmittel besonders gut. Auch Stoffe oder Kurzwaren lassen sich gut als Warenprobe verschicken.

Waren vorher testen – beim Online-Einkauf kaum möglich

Online-Kunden kaufen in vielen Fällen wahrlich „die Katze im Sack“. Kennen Sie das Produkt nicht bereits aus dem Ladengeschäft oder von Freunden und Bekannten, ist ungewiss, ob die bestellte Ware auch die versprochenen und gewünschten Eigenschaften hat. Das ist bei Waren, die von der Rückgabe ausgeschlossen sind – dazu gehören Hygiene- und Kosmetikartikel sowie Lebensmittel – besonders ärgerlich, führt zu Frust und lässt den gewählten Online-Shop in schlechter Erinnerung bleiben.

Warenproben – erst testen, dann kaufen

Die Lösung für dieses Dilemma und das damit verbundene höhere Retourenrisiko bieten Warenproben, die vom Online-Händler bereitgestellt werden. Hierfür gibt es verschiedene Varianten:
  • Der Händler versendet kostenlose Proben gegen die Erstattung der Versandkosten.
  • Cross Selling offline - In einer Lieferung sind bereits Warenproben passender Produkte enthalten.
  • Der Händler stellt Testpakete zusammen, in denen die Kunden ähnliche Artikel zum Paketpreis bestellen können. Diese Methode eignet sich besonders beim regulären Verkauf größerer Gebinde.
Neben dem direkten Mehrwert, den der Kunde durch die Warenproben erhält, erfährt er zusätzlich Wertschätzung und fühlt sich dankbar. Die unmittelbare Folge: Die Retourenquote von Lieferungen mit zusätzlicher kostenloser Warenprobe sinkt, weil die Hemmschwelle steigt.

Warenproben per Warensendung

Werden kostenlose Warenproben solo versendet, kann der Händler dazu das Produkt Warensendung nutzen. Dies ist zulässig, wenn sich der Inhalt auf eine reine Warenprobe beschränkt, persönliche Mitteilungen wie zum Beispiel Werbebriefe sind nicht als Beigabe erlaubt. Allerdings dürfen Rechnungen (zum Beispiel über die Versandkosten) und Lieferscheine beigelegt werden. Auf dem Umschlag selbst muss mit dem Kürzel „BÜWA“ auf die Sendung als Warensendung deklariert sein.

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