Vorweggenommene Betriebsausgaben: So machen Sie sie steuerlich geltend

Erstellt am: 23.05.2017
zuletzt geändert am: 24.08.2022

Auch wenn Sie mit Ihrem apt-shop im Prinzip sofort die ersten Artikel hochladen und durchstarten könnten, bedarf die Tätigkeit als Onlinehändler gewisser Vorbereitungsarbeiten. Dabei fallen bereits Kosten an, obwohl Sie Ihr Gewerbe vielleicht noch gar nicht angemeldet und die Geschäfte noch nicht aufgenommen haben. Auf diesen Kosten bleiben Sie aber nicht sitzen – was binnen eines Jahres vor Ihrer Gründung anfällt, können Sie bereits als vorweggenommene Betriebsausgaben geltend machen.

Beispiele für vorweggenommene Betriebsausgaben

Als vorweggenommene Betriebskosten können Sie all jene Ausgaben einstufen, die betrieblich veranlasst sind. Dies gilt natürlich nur, wenn der Existenzgründer tatsächlich vorhat, sich selbstständig zu machen. Typische Beispiele für vorweggenommene Betriebskosten sind:
  • Fachliteratur
  • Besuche von Gründermessen
  • Honorare für die Beratung durch einen Rechtsanwalt, einen Steuerberater oder die IHK
  • Teilnahme an Seminaren
  • Fahrtkosten
  • Telefon-, Porto- und Kopierkosten
  • Anschaffung eines ersten Warenbestands
  • Finanzierungskosten
  • technische Unterstützung bei der Umsetzung Ihres Onlineshops
  • Marketingkosten
Nicht zu den vorweggenommenen Betriebsausgaben zählen Belege, bei denen kein wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Unternehmen besteht (z. B. ein neues Fahrrad) oder die bereits zu lang zurückliegen (z. B. Kauf bereits vor drei Jahren).

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Vorweggenommene Betriebsausgaben richtig absetzen

Ihre Buchführung beginnt im Gewerbe gewöhnlich ab dem Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung. Deshalb können Sie vorweggenommene Betriebsausgaben hier nicht erfassen. Sie tragen sie deshalb am Jahresende bei der Steuererklärung direkt in die Anlage EÜR (= Einnahmen-Überschuss-Rechnung) sowie in die Anlage G (Gewerbliche Einkünfte) ein. So werden sie als Betriebsausgaben erfasst und Sie erhalten ggf. eine Erstattung. Übrigens: Sogar wenn Sie Ihr Geschäftsvorhaben doch nicht verwirklichen sollten, weil Sie zum Beispiel während der Vorbereitungsphase feststellen, dass die Konkurrenz zu groß ist oder sich Ihr Produkt nicht gut verkauft, kommt der Betriebsausgabenabzug nicht ins Wanken.

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