In der Prüfung: Quellensteuer auf Online-Werbung
Erstellt am: 23.02.2019zuletzt geändert am: 23.02.2019
Laut dem ZDF-Magazin Frontal 21 und der Wirtschaftswoche prüft die Regierung aktuell eine 15%-ige Quellensteuer auf Online-Werbung zu erheben. Fällig wird diese zum Beispiel für Google oder Facebook, allerdings muss der deutsche Werbetreibende die Steuer vorstrecken und sie anschließend bei den Konzernen wieder hereinholen.
Worum geht es?
Rechtliche Grundlage für diese Idee bildet der §50a des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Geplant ist, dass deutsche die Vergütungen, die deutsche Werbetreibende an ausländische Plattformen wie Google oder Facebook bezahlen, als Lizenzzahlungen behandelt werden. Nach EstG wird damit eine 15%-ige Quellensteuer fällig. Über diesen Weg erhält Deutschland Zugriffe auf ausländische Plattformbetreiber, die ihm anders nicht möglich wären.
Pläne, aber noch keine Festsetzungen
Das Bundesfinanzministerium bestätigte diese Pläne, Festsetzungen oder genaue Abstimmungen mit der Finanzverwaltung des Bundes und der Länder bestehen jedoch bislang noch nicht. Allerdings haben die Betriebsprüfer des Münchner Finanzamtes bereits damit begonnen, nachträglich die Ausgaben für Suchmaschinenwerbung mit dem Quellensteuerabzug zu belasten und zwar rückwirkend für bis zu 7 Jahre.
Was bedeutet dies für Online-Händler?
Für viele Unternehmen können diese Steuerforderungen laut Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) weitreichende existentielle Folgen haben. Denn auf der einen Seite kommen durch die Steuern zusätzliche Ausgaben auf den Händler zu, auf der anderen Seite wird es wahrscheinlich schwer fallen, sich die Steuerforderungen aus Deutschland von den ausländischen Unternehmen zurückzuholen. Der Steuerrechtsexperte Manuel Theisen sagt dazu: „Wie soll ein bayrischer Einzelunternehmer an Google herankommen, an dem sich die Finanzverwaltungen dieser Welt die Zähne ausbeißen.“
Reaktionen aus der Geschäftswelt
Die Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) kritisiert das Vorhaben der Bundesregierung scharf und sagt weitreichende Folgen für die deutsche Wirtschaft und deren Wettbewerbsfähigkeit voraus. Die Organisation empfiehlt die Regelung der Besteuerung internationaler Konzerne auf EU-Ebene.Quelle:
wirtschaftswoche