Markenrecht auf einen Blick – Teil 1
Erstellt am: 29.01.2019zuletzt geändert am: 29.01.2019
Online-Händler, die ihren Firmennamen oder ihr Logo schützen lassen möchten, können dies über eine Markeneintragung erreichen. Bei der Sicherung der eigenen Marke sind verschiedene Punkte zu beachten.
Das Markenrecht – ein Monopol
Waren, aber auch Dienstleistungen können unter einem Markennamen vertrieben werden. Sie können für ein einzelnes Produkt, aber auch für ein ganzes Sortiment oder ein komplettes Unternehmen stehen. Durch die Seriösität und das Vertrauen, dass über die eigene Marke vermittelt wird, stellt diese einen wichtigen Faktor dar, der den Gesamtwert eines Unternehmens – oder auch eines Online-Shops – steigern kann.Der entscheidende Unterschied zum Namensrecht: Während es mehrere Firmen oder Personen mit dem gleichen Namen geben kann, darf eine Marke im geschützten Bereich nur einmal vorkommen.
Wort, Bild, Farbe
Es gibt verschiedene Marken, grundsätzlich kann jede Art von Abbild, dazu gehören auch Wörter, Buchstaben und Zahlen sowie Farben als Marke geschützt werden. Wichtige Voraussetzung ist, dass durch die Darstellung eine Ware oder eine Dienstleistung einzigartig zugeordnet wird.
- Wortmarken bestehen aus einem oder mehreren Wörtern.
- Bildmarken bestehen aus einer Grafik.
- Bei Wort-Bildmarken sind Wörter und Motive kombiniert.
- Farbmarken bestehen aus einer Farbe, die unverwechselbar einem Unternehmen zugeordnet wird.
- Hörmarken werden über die Eintragung von Noten/ Tonfolgen (Jingles) geschützt.
Der Eintrag im Markenregister
Ist eine der oben genannten Marken im Markenregister eingetragen, darf der Markeninhaber die Nutzung durch Dritte untersagen, ihm stehen Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz zu. Werden Markenrechte verletzt, sind hohe Abmahnsummen nicht selten. Kommt es zu einem markenrechtlichen Konflikt, wird chronologisch vorgegangen: Derjenige, der die Marke zuerst eintragen hat lassen, hat Vorrang.
10 Jahre Schutz
Da das Markenamt nicht überprüft, ob es die betreffende Marke bereits gibt, haben Unternehmen die Pflicht, sich vorher zu vergewissern, dass es keine älteren Schutzrechte gibt.
10 Jahre Schutz
Eine einmal eingetragene Marke ist über einen Zeitraum von 10 Jahren ab Anmeldung geschützt. Der Schutz kann beliebig verlängert werden. Ein Markenschutz kann übrigens auch dann vorliegen, wenn eine Marke lange benutzt und öffentlich sehr bekannt ist.Im Teil 2 über das Markenrecht erfahren Sie, was zu tun ist, wenn eine Verletzung Ihrer Marke vorliegt.Quelle:
resmedia.de